Zum Inhalt

VKI klagt Danone wegen Fruchtzwerge-Werbung

Mit Fruchtzucker auf Konsumentenfang. Werbeschmäh der Lebensmittelindustrie.

Wer im Kühlregal zu den "neuen Fruchtzwergen" greift, kauft für seine Kinder ein besonders gesundes Produkt. Das suggeriert ein Fernsehspot, der Fruchtzwerge inmitten von frischem Obst zeigt und als "das einzige Kindermilchprodukt, in dem Kristallzucker durch die natürliche Süße aus Früchten ersetzt wurde", auslobt. Was die Werbung verschweigt: Der zugesetzte Fruchtzucker der "neuen Fruchtzwerge" ist um nichts wertvoller als herkömmlicher Haushaltszucker. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat deshalb Danone - im Auftrag des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (BMSG) - wegen irreführender Werbung auf Unterlassung geklagt.

Die Werbung vermittelt das Gefühl, dass die bunten Fruchtzwerge besonders für Kinder geeignet sind, weil sie ausschließlich mit "natürlichem" Zucker gesüßt und vitaminreich seien. Nahezu ideal also für den Nachwuchs, der ja bekanntermaßen nicht zu viel Süßes verzehren soll.

Doch wer glaubt, seine Sprösslinge mit Fruchtzwergen besonders gesund zu ernähren, ist einem Werbeschmäh der Lebensmittelindustrie auf den Leim gegangen: Der zugesetzte Fruchtzucker ist um nichts wertvoller als herkömmlicher Haushaltszucker, denn die negativen Effekte sind bei beiden Zuckerarten gleich: Bei zu hohem Konsum drohen Kindern Karies und Übergewicht.

Und auch die zusätzlichen Vitamine - wie das saftige Obst im Werbespot vermuten lässt - werden Eltern in den bunten Fruchtzwerge-Bechern vergeblich suchen.

Der VKI hat daher - im Auftrag des BMSG - Danone wegen irreführender Werbung auf Unterlassung geklagt.

Die EU hat sich schon dem Thema gesundheitsbezogene Werbung angenommen und plant strengere Regelungen. "Dieser Fall zeigt jedoch, dass bei diesen ‚Health-Claim’-Verordnungen ein spezielles Augenmerk auf Kinderprodukte gelegt werden muss", fordert Peter Kolba, VKI-Bereichsleiter Recht.

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail
unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang