Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat den Energieanbieter vkw (illwerke vkw AG) geklagt. Gegenstand der Verbandsklage war eine nach Ansicht des VKI unzulässige Preisänderungsklausel. Der VKI erzielte beim Obersten Gerichtshof (OGH) bereits eine Grundsatzentscheidung zu einer ähnlichen - vom Gericht als unzulässig erachteten - Preisanpassungsregelung eines anderen Energieanbieters.
Der VKI konnte sich mit der vkw auf folgende rasche außergerichtliche Lösung für betroffene Haushaltskunden einigen:
- Kunden erhalten einen gestaffelten pauschalen Geldersatz für die Preiserhöhung vom 01.01.2019.
- Bei einem durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh (Strom) bzw 15.000 kWh (Gas) beläuft sich der Auszahlungsbetrag auf rund EUR 41,00 für Strom bzw. EUR 52,00 für Gas.
Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme an der VKI-Aktion
Teilnahmeberechtigt sind alle Haushaltskunden, die von der Preiserhöhung 2019 betroffen waren und einen oder mehrere der folgenden Tarife von der vkw beziehen bzw bezogen haben.
- Strom und Ökostromtarife:
- Privat (Online) und Vorarlberger Ökostrom Privat (Online)
- Privat24 (Online) und Vorarlberger Ökostrom Privat24 (Online)
- Wärme (Online) und Vorarlberger Ökostrom Wärme (Online)
- Österreichstrom
- Gas:
- Erdgas Standard
- Erdgas Online (bzw. Online)
- Biogas100 Standard (bzw. Online)
- Biogas20 Standard
Geldersatz erhalten auch ehemalige Kunden der vkw und ehemalige Kunden der VKW-Ökostrom GmbH, die von der Preiserhöhung vom 01.01.2019 betroffen waren.
Anmeldefrist
Eine kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 31. Mai 2021 möglich.