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VKI vs. Energie Burgenland: Einigung im Streit um unzulässige Preiserhöhung

Betroffene Haushaltskunden erhalten Geldersatz. Die kostenlose Anmeldung über den VKI war bis 31.10.2020 möglich.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - den Energieanbieter Energie Burgenland Vertrieb GmbH & Co KG (Energie Burgenland) geklagt. Gegenstand der Verbandsklage war eine nach Ansicht des VKI unzulässige Preisänderungsklausel. Der VKI erzielte beim Obersten Gerichtshof (OGH) bereits eine Grundsatzentscheidung zu einer ähnlichen - vom Gericht als unzulässig erachteten - Preisanpassungsregelung eines anderen Energieanbieters.

Der VKI konnte sich mit Energie Burgenland auf folgende rasche außergerichtliche Lösung für betroffene Haushaltskunden einigen:

Kunden erhalten über die VKI-Aktion einen Geldersatz für die am 1. Oktober 2018 erfolgte Preiserhöhung. Basis für die Auszahlung ist der für die Verbrauchsmenge des Zeitraums 1.10.2018 bis 30.09.2019 bewertete Jahresverbrauch. Betroffene Haushalte mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch können in der Regel mit einer Kompensation von rund EUR 50,00 rechnen.

Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme an der VKI-Aktion
Teilnahmeberechtigt waren alle Haushaltskunden, die von der Preiserhöhung im Oktober 2018 bei Energie Burgenland betroffen gewesen sind und einen oder mehrere der folgenden Tarife bei Energie Burgenland bezogen haben:

Strom:

  • Optima Basis
  • Optima Plus
  • Optima Wärme
  • Optima Premium
  • Optima Komfort
  • Allstrom

Erdgas:

  • Optima Basis
  • Optima Komfort


Geldersatz erhalten auch jene Kunden, die keinen bestehenden Vertrag mit Energie Burgenland mehr haben und von der Preiserhöhung 2018 betroffen waren.

Anmeldefrist
Die kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 31. Oktober 2020 möglich.

Wichtige Informationen - FAQ

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