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FAQs - VKI - Kelag: Einigung im Streit um unzulässige Preiserhöhung

Wichtige Hinweise - FAQ

Mit welchen Tarifen kann ich an der VKI-Aktion mit KELAG - Kärntner Elektrizitäts-AG (Kelag) teilnehmen?

  • Kelag Home Plus (Kelag-ÖKO-PUR+)
  • Kelag Nachtstrom (Kelag-Speicherwärme)
  • Kelag Home Strom (Kelag-Strom)
  • Kelag Home Basic (Kelag-Online-Strom)
  • Kelag Home Basic (Kelag-ÖKO-Fix)
  • Kelag Nachtstrom (Kelag-ÖKO-Nachtstrom)
  • Kelag Home Basic (Ö-Strom)
  • Kelag Nachtstrom (Austria-Speicherwärme)
  • Kelag Home Nachtstrom (Kelag-Nachtstrom)

Welche Energieanlagen werden berücksichtigt?
Es werden alle Ihre Stromanlagen berücksichtigt, die im Zeitraum vom  01.09.2019 bis 31.03.2022 aktiv waren und mit den oben genannten Haushaltstarifen beliefert wurden. 

Ich habe keinen aufrechten Vertrag mehr mit Kelag. Kann ich trotzdem an der VKI-Aktion teilnehmen?
Ja, sofern Sie mit Ihrem Haushaltstarif von der Preiserhöhung im September 2019 betroffen waren.

Wie wird der Geldersatz für die betroffenen Anlagen ermittelt?
Der Geldersatz ergibt sich aus der Preisdifferenz zwischen dem Energiepreis von 31.08.2019 und 01.09.2019. Für jenen Zeitraum, welcher noch nicht abgerechnet wurde, bedient sich die Kelag der abgerechneten Verbrauchsmengen der jeweiligen Jahresverbrauchsabrechnung. Grundlage für die Hochrechnung ist der Verbrauch Ihrer letzten Jahresabrechnung. Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.500 kWh ist, abhängig vom bezogenen Tarif, mit einer Kompensation von rund EUR 124,00 zu rechnen.

Deckt der Geldersatz die mir durch die Preisanpassung vom 01.09.2019 entstandenen Mehrkosten ab?
Ja, die Ihnen entstandenen Mehrkosten sind mit der Rückerstattung kompensiert.

Sind Preiserhöhungen bei den Gebühren für die Netznutzung auch von der VKI-Aktion (bzw. von der Grundsatzentscheidung des OGH gegen einen anderen Energieanbieter) betroffen bzw. werden diese bei der Einigung mit der Kelag berücksichtigt?
Nein. Die Gebühren für die Netznutzung werden von der E-Control festgelegt und sind daher vom Energieanbieter unabhängig.

Benötigt der VKI Ihre letzte Jahresabrechnung für die Sammelaktion?
Nein. Unterlagen sind keine an den VKI zu übermitteln.

Ich habe/hatte mehrere Anlagen bei der Kelag angemeldet. Muss ich jede Anlage (= Vertragskontonummer) bei der Aktion anmelden?
Ja. Die Rückerstattung erfolgt pro Vertragskontonummer. Die Anmeldung ist für jede Kunden- und Vertragskontonummer separat zu erstellen.

Warum muss ich meine Bankverbindung bei der Anmeldung bekanntgeben? Kelag hat meine Kontodaten bereits.
An der Aktion können auch ehemalige Kund:innen der Kelag teilnehmen. Für die Auszahlung des Geldersatzes benötigt die Kelag daher eine aktuelle Bankverbindung.

 

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