VKI-Erfolg: Ausgleichsenergiebeitrag für Überschusseinspeiser von Spotty unzulässig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die Spotty Smart Energy Partner GmbH (Spotty) wegen dem von Spotty für die Einspeisung von Photovoltaikanlagen verlangten Ausgleichsenergiebetrag geklagt. Das Oberlandesgericht Wien hat dem VKI mit Urteil vom 22. Dezember 2025 vollumfänglich Recht gegeben. Dieses Urteil hat der OGH nun mit Beschluss vom 18. März 2026 bestätigt.
