Aufgrund der COVID-19 Pandemie kommt es flächendeckend zu Flugabsagen. Betroffenen Fluggästen ist oft nicht klar, dass sie in diesem Fall Anspruch auf Rückerstattung des vollen Ticketpreises nach Artikel 8 der Fluggastrechte-Verordnung haben. Beim VKI gehen vermehrt Beschwerden ein, dass stornierte Flugtickets wegen der COVID-19 Pandemie nicht rückerstattet und Kunden nur Gutscheine angeboten werden. Die von den Fluglinien derzeit gerne angebotenen Gutscheine und Möglichkeiten zur Umbuchung auf ein späteres Flugdatum müssen von Betroffenen nicht akzeptiert werden.
Für betroffene Fluggäste ist es derzeit schwierig mit den Fluglinien AUA und Laudamotion Kontakt aufzunehmen und an ihr Recht zu kommen. Der VKI unterstützt betroffene Kunden kostenlos, um deren berechtigte Ansprüche gesammelt bei der jeweiligen Fluglinie zu intervenieren.
Voraussetzungen zur Teilnahme an der Aktion:
1. gebuchter Flug bei AUA oder Laudamotion
2. Flugdatum:
- vor 15.06.2020: diese Flugtickets sind derzeit von der VKI-Intervention umfasst.
- 15.06.2020 - 31.12.2020: Bei einem Flugdatum ab dem 15.6.2020 ist derzeit offen, ob ein Anspruch besteht und eine VKI-Intervention notwendig wird. Sollte der Flug nicht stattfinden, wird der VKI betroffene Kunden unterstützen. Sollte sich die Lage entspannen und Flüge wieder möglich sein bzw. am Reiseziel keine Gesundheitsgefährdung bzw. keine Covid-19 Einschränkungen mehr bestehen, wäre eine Unterstützung durch den VKI auf Rückerstattung des Ticketpreises nicht erforderlich.
Die kostenlose Teilnahme war bis zum 30.06.2020 möglich.
Pro Buchungsnummer ist nur eine Anmeldung zur Aktion notwendig. Sofern Sie in einer Buchung Hin- und Rückflug und/oder Flüge für mehrere Personen gebucht haben, geben Sie bitte zur Buchungsnummer den gesamten Ticketpreis und den Zielflughafen des Hinfluges an.
Unterstützung durch den VKI
Der VKI wird die Teilnahmevoraussetzungen prüfen und berechtigte Ansprüche von Verbrauchern gesammelt bei der jeweiligen Fluglinie intervenieren.
Wichtige Informationen- FAQ