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Wichtige Hinweise - FAQ

Welche Fluglinien sind von dieser Aktion umfasst?

  • Austrian Airlines AG
  • Laudamotion GmbH

Die ausführende Fluglinie ist nicht die AUA oder die Laudamotion, sondern ein anderes Unternehmen (z.B. Ryan Air). Kann ich trotzdem an der Aktion teilnehmen?
Ja. Für die Teilnahme kommt es nicht auf die ausführende Fluglinie an, sondern auf den Vertragspartner (also jene Fluglinie, bei der der Flug gebucht wurde). Der Vertragspartner muss AUA oder Laudamotion sein.

Ich habe meinen Flug nicht bei AUA oder Laudamotion gebucht, der Flug wäre jedoch von diesen Fluglinien durchgeführt worden. Kann ich an der Aktion teilnehmen?
Nein. AUA oder Laudamotion muss Ihr Vertragspartner sein.

Ich habe meinen AUA und/oder Laudamotion Flug über eine Vermittlungsplattform (wie Checkfelix, Opodo,...) gebucht, kann ich trotzdem an der Aktion teilnehmen?
Ja. Diese Plattformen agieren nur als Vermittler. Ihr Vertragspartner ist die Fluglinie.

Ich habe unter einer gemeinsamen Buchungsnummer Hin-und Rückflug gebucht, wie soll ich vorgehen?
Bitte füllen SIe nur eine Anmeldung aus. Geben Sie beim Ticketpreis den Gesamtpreis und bei den abgefragten Flugdaten den Zielflughafen des Hinflugs an.

Ich habe unter einer gemeinsamen Buchungsnummer Flüge für mehrere Personen gebucht, wie soll ich vorgehen?
Bitte füllen Sie nur eine Anmeldung aus und geben Sie als Ticketpreis den Gesamtpreis an.

Das Abflugdatum meines gebuchten Flugs liegt vor dem 08.06.2020. Ist mein Flug von dieser Aktion umfasst?
Ja. Flüge mit einem Abflugdatum vor dem 08.06.2020 werden vom VKI gesammelt und die Rückerstattung des Ticketpreises bei der jeweiligen Fluglinie interveniert.

Ich habe noch keinen Kontakt zur Fluglinie aufgenommen, kann ich mich trotzdem anmelden?
Ja. Um an der Aktion teilnehmen zu können, müssen Sie den Ticketpreis noch nicht bei der Fluglinie zurückgefordert haben.

Betrifft die Aktion auch Flüge mit einem Abflugdatum ab dem 08.06.2020?
Ja. Sie können sich grundsätzlich zur Aktion anmelden. Bei diesen Flügen bleibt derzeit jedoch offen, ob eine Intervention notwendig wird. Sollte sich die Lage entspannen und Flüge wieder möglich sein bzw. am Reiseziel keine Gesundheitsgefährdung bzw. keine Covid-19 Einschränkungen mehr bestehen, ist eine Unterstützung durch den VKI auf Rückerstattung des Ticketpreises nicht erforderlich.

Ich habe mich wegen der Rückerstattung der Ticketkosten bereits an die Fluglinie gewandt. Ich habe die Auskunft bekommen, dass ich keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen habe. Bleibe ich nun auf den Ticketkosten sitzen?
Nein. Man muss hier zwischen Ausgleichszahlungen und der Rückerstattung des Ticketpreises unterscheiden. Anspruch auf Ausgleichszahlungen bestehen nicht, da der Flug aufgrund von außergewöhnlichen Umständen nicht durchgeführt werden konnte (Artikel 7 Fluggastrechte-VO). Sie haben jedoch einen Anspruch auf Rückerstattung des vollen Ticketpreises gemäß Artikel 8 der Fluggastrechte-VO.

Ich habe einen Laudamotionflug gebucht und von Ryanair eine E-Mail erhalten, in der mir ein Gutschein und alternativ die Rückerstattung angeboten wird. Wenn ich die Refundierung des Ticketpreises beantragen möchte, werde ich auf eine Seite weitergeleitet, wo mir abermals die Gutscheinlösung angeboten wird. Wie soll ich mich verhalten?
Sie müssen den Gutschein nicht akzeptieren. Wir empfehlen Ihnen den Vorgang abzubrechen und sich mit Ihrem Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises an unserer Aktion zu beteiligen.

Ich habe einen Flug für das Jahr 2021 gebucht. Kann ich mich zur Aktion anmelden?
Nein. Die Aktion ist auf Flüge im Jahr 2020 beschränkt.

Ich hatte zusätzliche Kosten für Rückholflüge der Republik Österreich, Hotelbuchungen, Mietwägen uam. Kann ich diese Kosten durch diese Aktion geltend machen?
Nein. Diese Aktion bezieht sich ausschließlich auf durch coronabedingte Flugabsagen entstandene Ansprüche auf Ticketpreisrückerstattung durch die Fluglinie. Darüber hinausgehende Ansprüche können in dieser Aktion nicht geltend gemacht werden.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich den Flug nicht bei AUA oder Laudamotion gebucht habe?

Bei Beschwerden gegen inländische Fluglinien steht Ihnen auch unser Beratungszentrum zur Verfügung.
https://vki.at/online-beratung

Bei Beschwerden gegen ausländische Fluglinien wenden Sie sich bitte an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ).
https://europakonsument.at/de/beschwerde-einbringen

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