Es sei evident, "dass ein Mitarbeiter, der für den erfolgreichen Vertrieb eines bestimmten Anlageproduktes vom Rechtsträger eine besondere Vergütung erhält, eher geneigt sein wird, Kunden dieses Produkt zu empfehlenm als ein anderes, das für die Höhe der variablen Vergütung nicht oder weniger relevant ist. Es besteht daher ein Konfliktpotential, nicht im besten Interesse des Kunden zu handeln." Ähnliches gelte auch für Vertriebsziele hinsichtlich ganzer Produktgruppen.
Die FMA weist die Finanzdienstleister darauf hin, dass diese zum einen sich bemühen müssen solche Interessenskonflikte zu vermeiden und zum anderen verpflichtet sind, diese Interessenskonflikte den Kunden offenzulegen.
Der AWD hatte seinen Agenten für verschiedene Produktgruppen höchst verschiedene Abschlussprovisionen bezahlt. So bekam der Agent für den Abschluss eines Bausparvertrages nur 0,34 Einheiten, für die Vermittlung des Kaufes von Immobilienaktien dagegen bis zu 3,8 Einheiten. Der Interessenskonflikt liegt auf der Hand. Der AWD hat zuletzt über 50 Prozent seines Gesamtumsatzes mit Immobilienaktien gemacht. Die Strategie, diese Produktgruppe über die Provision zu forcieren ist also aufgegangen. Die Berater haben Immobilienaktien "wie die warmen Semmeln" verkauft. Freilich zu Lasten der Kunden: Die berichten, dass Ihnen Immobilienaktien von AWD-Beratern als "so sicher wie ein Sparbuch", als "mündelsicher" und zum Teil als "Fonds" verkauft wurden. Nach dem Absturz der Kurse blieb den Kunden der Schaden.
Es ist höchste Zeit, dass die FMA diese Provisionsstrukturen genauer ansieht und gegen Gefahren daraus vorgeht.
Siehe: www.fma.gv.at