"Für den VKI und vor allem für die geschädigten Konsumentinnen und Konsumenten ein erster wichtiger Teilerfolg", so Peter Kolba, Chefjurist des VKI. "Die Konsumenten haben eine gute Chance, zu ihrem Recht zu kommen und müssen dafür kein Prozesskostenrisiko übernehmen." Wer als AWD-Beschwerdeführer allerdings eine Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung hat, für den ist die Teilnahme an der VKI-Sammelklage wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Der Schaden ist groß: Bis zum Ende der Sammelaktion des Vereins für Konsumenteninformation meldeten sich 4.500 Personen, die sich durch AWD-Beratungen beim Ankauf von Immofinanz- und Immoeast-Aktien geschädigt fühlen. Der geschätzte Gesamtschaden beträgt mehr als 45 Millionen Euro. "Darunter haben einige ihre gesamten Ersparnisse verloren", betont VKI-Geschäftsführer Josef Kubitschek. "Wir wollen für die Geschädigten eine rasche und zufriedenstellende Lösung. Wenn sich AWD weiterhin unnachgiebig zeigt, werden die Gerichte entscheiden. Wir sind zuversichtlich und gemeinsam mit FORIS gut gerüstet."
Der VKI hat die Sammelaktion mit 15. Jänner geschlossen. Für die nun anstehende Organisation von Sammelklagen gegen AWD hat der Verein für Konsumenteninformation mit der deutschen Prozessfinanzierungsgesellschaft FORIS AG einen erfahrenen, kompetenten und starken Partner gefunden. FORIS AG wird das Kostenrisiko der Sammelklagen-Aktion übernehmen, die Teilnehmer werden im Gegenzug eine Erfolgsquote zahlen.
Alle Beschwerdeführer, die sich bis zum 15.1.2009 an der Sammelaktion des VKI beteiligt haben, bekommen noch im Februar 2009 ein konkretes Angebot zur Teilnahme an der Sammelklagen-Aktion mit der Post zugesendet. Tipp des VKI-Chefjuristen Kolba: "AWD-Beschwerdeführer, die eine Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten sich jetzt rasch an ihre Versicherung wenden. Für diese Gruppe ist eine Teilnahme an der Sammelaktion des VKI wirtschaftlich nicht sinnvoll."
Welche Möglichkeiten Konsumenten zur Verfügung stehen, die sich nicht an der VKI-Sammelaktion beteiligt haben, aber durch AWD-Beratungen geschädigt fühlen, ist auf www.verbraucherrecht.at nachzulesen.