Urteil: OLG Wien bestätigt - "Ausmalklausel" gesetzwidrig
In einer Verbandsklage des VKI - im Auftrag des BMASK - gegen die Genossenschaft "Niederösterreichisches Friedenswerk" bestätigt das OLG Wien als Berufungsgericht: Die "Ausmalklausel" in dem von der Genossenschaft verwendeten Mustermietvertrag ist unzulässig.