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Info: Mobilfunk - Der Weg zur "virtuellen Rechnung"

In der Mobilfunkbranche beginnen die Anbieter, die monatlichen Telefonrechnungen nur noch "elektronisch" auf Ihrem Internetportal "zuzustellen". Das birgt für Verbraucher Nachteile und Aufwand

T-Mobile informiert mit der August-Rechnung seine Kunden, dass die monatlichen Rechnungen ab September 2008 nur noch auf dem persönlichen Account "Mein T-Mobile" auf der Homepage von T-Mobile zugestellt würden und man mit SMS darüber verständigt werde. Man könne unter "Mein T-Mobile" aber auch eine Zusendung via E-Mail bestellen. Die - in den AGB von T-Mobile vorgesehene - Möglichkeit, weiter auf einer Papierrechnung via Post zu bestehen, wird mit keinem Wort erwähnt. Auch nicht, dass dies vorerst auch noch kostenlos möglich sei.

Das Argument für die Umstellung: Der Kunde leiste damit einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz - weniger Papier bedeute, dass weniger Bäume gefällt werden müssen.

Das wahre Motiv für die Mobilfunkanbieter liegt aber auf der Hand: Sie können durch elektronische Rechnungen Kosten sparen und damit Gewinne steigern. Ein nicht unbeachtlicher Nebeneffekt: durch die "virtuelle Abrechnung" werden die Kunden noch mehr dazu verführt, die Telefonrechnung nicht zu kontrollieren und als gegeben hinzunehmen.

Zur Erinnerung: Vor Jahren war es die Mobilfunkbranche, die nahezu flächendeckend die Kunden mit "Strafentgelten" (heute bereits bei 3 Euro) für "Zahlscheinzahler" dazu bestimmt hat, Einzugsermächtigungen zur Begleichung der monatlichen Telefonrechnungen zu erteilen. Das Argument lautete: Wenn die Abbuchung vorgenommen wird, liegt dem Kunden sowieso die Rechnung bereits vor und er kann den Betrag kontrollieren; stimmt etwas nicht, kann er ja gegen die Abbuchung Einspruch erheben. Der OGH hat diese Vorgangsweise leider - in einer Verbandsklage des VKI gegen die mobilkom - toleriert.

Nun wird auch auf das sinnfällige Zusenden einer Rechnung mit der Post verzichtet und stattdessen wird die Rechnung nur auf der Homepage des Betreibers bereitgehalten. Der Kunde bekommt - irgendwann untertags - ein SMS und ab diesem Zeitpunkt muss er sich selber darum kümmern, wenn er die Rechnung überprüfen will.

Das zwingt Mobilfunkkunden - die sich einen Internetzugang entweder nicht leisten können oder nicht wollen - letztlich dazu, sich einen solchen Zugang einzurichten (und zu bezahlen) oder aber - wohl in naher Zukunft (die AGB sehen diese Möglichkeit bereits vor) - auch für Papierrechnungen ein "Strafentgelt" zu berappen.

Die Schuldnerberater sehen in den Mobilfunkkosten einen Faktor für die Verschuldung von Privathaushalten. Die "virtuelle Rechnung" ist ein weiterer Schritt, der Konsumenten den Überblick über die Ausgaben und die Kontrolle der Kosten erschwert bzw sie verführt, darauf zu verzichten.

Die verbrauchsabhängigen Leistungen des Mobilfunkanbieters werden - frühestens - mit Zugang der Rechnung fällig. Bislang war der Zugang sinnfällig: Die Rechnung liegt im Postkasten. Bei der elektronischen Rechnung geht diese wohl mit der Bereithaltung und der SMS an den Kunden zu. Dass der Kunde, die SMS, die er irgendwann untertags erhalten hat, wieder vergisst, dass er seine Zugangsdaten nicht parat hat oder dass er keinen Zugang zur Homepage des Anbieters findet (weil der Server gerade überlastet ist oder gewartet wird), das sind nunmehr alles Probleme, mit denen sich der Kunde herumschlagen kann.

Der deutsche Bundesgerichtshof hat eine Judikatur entwickelt, wonach die Kosten der normalen Vertragsabwicklung (etwa die Herausgabe verwahrten Geldes durch die Bank) nicht extra verrechnet werden dürfen. Der OGH hat sich bei der Strafgebühr für Zahlscheinzahler diesem Weg (noch) nicht angeschlossen. Im Fall eines Zwanges zur "virtuellen Telefonrechnung" wird man diese Vertragsgestaltung daher nochmals gerichtlich prüfen müssen. Denn sonst ist absehbar, dass man in naher Zukunft sich alle Rechnungen - vom Strom- und Gasanbieter bis zum Zeitschriftenabo - selbst im Internet wird suchen müssen.

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