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Info: Sammelaktion Zahlscheinentgelt rückfordern - über 7000 TeilnehmerInnen

Diese Aktion des VKI läuft noch - nach Verlängerung - bis 31.10.2014. Anmeldung über www.verbraucherrecht.at.

Nachdem nunmehr gegen alle Mobilfunker OGH Entscheidungen vorliegen, dass Zahlscheinentgelte seit 1.11.2009 gesetzwidrig sind, haben sich über 7000 TeilnehmerInnen der kostenlosen Sammelaktion des VKI angeschlossen und fordern von rund 100 verschiedenen Unternehmen die in den letzten Jahren bezahlten Entgelte zurück.

Der Einwand, bei Versicherungen sei die Rechtslage anders, ist seit der Entscheidung des OGH gegen xxx überholt. Auch Versicherer müssen zurückzahlen. Bleiben drei Einwendungen:

· Man zahle nur den Zahlungsbetrag aber ohne die Ust zurück. Diese Rechtsansicht ist unrichtig. Natürlich muss der Unternehmer das zurückbezahlen, was er von Kunden kassiert hat - also auch die Ust.

· Es gelte eine Verjährungsfrist von nur drei Jahren. Auch das ist aus unserer Sicht falsch. Es geht um Bereicherungsansprüche und diese verjähren binnen 30 Jahren.

· Das Zahlungsdienstegesetz gelte nur, wenn der Vertrag nach dem 1.11.2009 geschlossen wurde. Auch das halten wir für falsch: Das ZaDiG stellt nämlich auf die Zahlung und nicht auf die Vereinbarung der Zahlung ab.

Sammelaktion Zahlscheinentgelte
www.verbraucherrecht.at
kostenlos - bis spätestens 31.10.2014


T-Mobile: OGH 17. Juni 2014, 10 Ob 27/14i
A 1 mobilkom: OGH 25.6.2014, 9 Ob 33/14i
Hutchison Drei: OGH 24.7.2014, 1 Ob 81/14i
Generali Versicherung: OGH 9. Juli 2014, 7 Ob 78/14t

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