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VR Info 2014

All articles on the topic

Info: Stellungnahme des VKI zum neuen Verbraucherrecht

Aus Verbrauchersicht enthält die neue Rechtslage nicht nur Verbesserungen, sondern auch Verschlechterungen. Der VKI hat im Gesetzwerdungsprozess - gemeinsam mit dem BMASK und der BAK - bis zuletzt - im allgemeinen Interesse der betroffenen Verkehrskreise nach Rechtssicherheit - für eine einheitliche Umsetzung der neuen Regelungen im österreichischen Recht gekämpft. Das ist letztlich am Widerstand der WKÖ gescheitert. Mit der Konsequenz, dass die Rechtszersplitterung des Verbraucherrechts unnötig erweitert wurde.

Soeben erschienen

Zeitschrift für Verbraucherrecht (VbR) - Heft 5/2014
Kolba/Leupold, Das neue Verbraucherrecht

Info: Seminare der VKI-Akademie im Herbst

Ab Herbst bietet der VKI bietet im Rahmen der VKI-Akademie Seminare zum VRUG an, in denen über alle wichtigen Neuerungen und Auswirkungen auf Beratungspraxis und Verbandsklagstätigkeit informiert wird.

Was tun bei Flugverspätungen?

Seit 17.2.2005 gelten nach Inkrafttreten der Fluggastrechte-Verordnung (Verordnung 261/2004) im gesamten EU Raum

verbesserte Rechte von Flugpassagieren in Fällen von Überbuchungen, Annullierungen und längeren

Verspätungen von Flügen.

NEU! VKI-Akademie

Die VKI-Akademie sorgt für eine permanente Aus- und Weiterbildung von VerbraucherberaterInnen in ganz Österreich. Aktuell: Seminare zur Umsetzung der Verbraucherrechte Richtlinie und AGB.

Urteil: 10 von 11 Klauseln von Amazon gesetzwidrig

Der VKI führt - im Auftrag des Sozialministeriums - eine Verbandsklage gegen Amazon, die sich gegen - aus unserer Sicht - unzulässige AGB-Klauseln in den Verträgen des Online-Versandhändlers richtet. Nun liegt die Entscheidung des HG Wien vor, die bestätigt: 10 von 11 eingeklagten Klauseln sind gesetzwidrig und daher nichtig.

Urteil: 10 Klauseln der Diners Club Bank AG sind rechtswidrig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Sozialministeriums - gegen die Diners Club Bank AG eine Verbandsklage wegen gesetzwidriger Klauseln in AGB. Das Handelsgericht Wien (HG Wien) gab dem VKI bei 10 von 11 Klauseln bereits Recht, das OLG bestätigt nun dieses Urteil.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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