Ein Konsument erhielt eine unerbetene SMS von einer Mehrwertnummer mit folgendem Text:
"Glückwunsch zum Gewinn. Senden Sie ein SMS mit Gewinn und Sie erhalten Ihren Preis nach Hause zugestellt! www.supergewinnspiel.com 1,9/SMS abm.m.stop"
Bei Überprüfung seiner Handyrechnung musste er feststellen, dass ihm für den Empfang dieses SMS ein Entgelt von insgesamt € 1,91 in Rechnung ge-stellt worden war.
Nachdem sich mehrere Konsumenten beschwerten, dass ihnen dieser SMS-Spam sogar noch verrechnet wurde, brachte der VKI im Auftrag des BMSG die Verbandsklage gegen die hinter der Mehrwertnummer stehende Firma ein.
§ 107 Abs 2 Telekommunikationsgesetz (TKG) verbietet nämlich die Zusendung von Werbe-SMS ohne vorherige Einwilligung des Empfängers (aus-genommen sind unter gewissen Umständen solche Zusendungen aus einer bestehenden Geschäftsbeziehung heraus).
Gegen die zu Unrecht eingeforderten Beträge kann man schriftlich beim Netzbetreiber Einspruch erheben und die Rückerstattung fordern. Eine genaue und regelmäßige Überprüfung der Einzelgesprächsnachweise (seit 1.6.2006 vom Betreiber auch für Wertkarten-Handys zu erstellen) ist daher dringend anzuraten.
Das Verfahren ist zu 10 Cg151/06f des LG Innsbruck anhängig, über den weiteren Verlauf wird berichtet.