Nachdem nunmehr gegen alle Mobilfunker OGH Ent-scheidungen vorliegen, dass Zahlscheinentgelte seit 1.11.2009 gesetzwidrig sind, haben sich über 8000 TeilnehmerInnen der kostenlosen Sammelaktion des VKI angeschlossen und fordern von rund 100 verschie-denen Unternehmen die in den letzten Jahren bezahlten Entgelte zurück.
Der Einwand, bei Versicherungen sei die Rechtslage anders, ist überholt. Auch Versicherer müssen zurück-zahlen.
Bleiben drei Einwendungen:
- Man zahle nur den Zahlungsbetrag aber ohne die Ust zurück. Diese Rechtsansicht ist unrich-tig. Natürlich muss der Unternehmer das zu-rückbezahlen, was er von Kunden kassiert hat - also auch die Ust.
- Es gelte eine Verjährungsfrist von nur drei Jahren. Auch das ist aus unserer Sicht falsch. Es geht um Bereicherungsansprüche und diese verjähren binnen 30 Jahren.
- Das Zahlungsdienstegesetz gelte nur, wenn der Vertrag nach dem 1.11.2009 geschlossen
wurde. Auch das halten wir für falsch: Das ZaDiG stellt nämlich auf die Zahlung und nicht auf die Vereinbarung der Zahlung ab.