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VR Info 2017

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Unzulässige Basiskontobedingungen einer Bank

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage wegen unzulässiger Klauseln in Bedingungen für das Basiskonto der Bank Austria.

Höchste Zeit für Gruppenklagen!

Die Anlegerskandale der vergangenen Jahre sowie aktuell VW-Dieselgate zeigen, dass es derzeit für Massenverfahren in Österreich kein ausreichendes Verfahren in der Zivilprozessordnung gibt, Ansprüche von manchmal tausenden Geschädigten zu bündeln und prozessökonomisch abzuarbeiten. Vielen Konsumenten bleibt zudem der Zugang zum Recht verwehrt, weil sie das Kostenrisiko, das mit einer Prozessführung verbunden ist, nicht tragen können. Diese Nachteile sollen durch die Einführung einer Gruppenklage und eines Musterverfahrens vermieden werden.

Wiederholungsgefahr bei Unterlassungsklage

Ein prätorischer Vergleich hat all das zu umfassen, was der Kläger im Rechtsstreit ersiegen könnte; dh bei einem Urteilsveröffentlichungsbegehren gem § 30 Abs 1 KSchG iVm § 25 Abs 3 bis 7 UWG auch die Veröffentlichung des Vergleiches.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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