Urteil: Wie die aliquoten Sanierungskosten bei Rückgabe der Wohnung zu berechnen sind
Wird eine Wohnung unsaniert übernommen, so ist bei der Berechnung der aliquoten Sanierungskosten wegen Beschädigungen durch den Mieter die Mietzeit des Vormieters zu berücksichtigen. Außerdem ist eine realistische Gebrauchstauglichkeit von Bestandteilen der Wohnung anzunehmen. Preisnachlässe sind den Mietern ebenfalls weiterzugeben.