Neuer Ratgeber bei Linde - "Schulden vermeiden, Schulden abbauen"
Ein neues Sachbuch - gerade zum richtigen Zeitpunkt.
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Der Beklagte darf zur Kennzeichnung seiner Website (eine Informations- und Diskussionsplattform betreffend die Wirksamkeit der Mauertrockenlegungsmethode der Klägerin) den Namensbestandteil "aquapol" verwenden; es werden dadurch keine Markenrechte, Namensrechte oder Persönlichkeitsrechte des Unternehmens verletzt - so der OGH. Das Informationsinteresse sei höher zu bewerten als das Interesse des Namensträgers, nicht im Zusammenhang mit kritischen Äußerungen genannt zu werden. Der Gebrauch des Firmenschlagwortes "aquapol" als Bestandteil der Domain ist durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt.
Das OLG Wien bringt im Rahmen einer Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMASK) die "Überlegungsfrist" für den Telekom-Betreiber im Fall einer Änderung seiner AGB und einer nachfolgenden Kündigung des Kunden zu Fall. Der entstehende Schwebezustand ist für den Kunden nicht zumutbar.
Der VKI hat - nach erfolglosen außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen - im Dezember 2008 den AWD in vier Fällen auf Schadenersatz geklagt. Diese vier Verfahren sollen als Musterprozesse dienen. In einem der Verfahren hat der AWD der Immofinanz, der Immoeast und CPB den Streit verkündet und diese sind dem Verfahren beigetreten. Das hat vor allem eine Wirkung: Das Verfahren wird teurer!
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
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