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Ausgabe 05

All articles on the topic

Urteil: Firma Aquapol klagte erfolglos auf Unterlassung - OGH gibt Betreiber einer Website Recht

Der Beklagte darf zur Kennzeichnung seiner Website (eine Informations- und Diskussionsplattform betreffend die Wirksamkeit der Mauertrockenlegungsmethode der Klägerin) den Namensbestandteil "aquapol" verwenden; es werden dadurch keine Markenrechte, Namensrechte oder Persönlichkeitsrechte des Unternehmens verletzt - so der OGH. Das Informationsinteresse sei höher zu bewerten als das Interesse des Namensträgers, nicht im Zusammenhang mit kritischen Äußerungen genannt zu werden. Der Gebrauch des Firmenschlagwortes "aquapol" als Bestandteil der Domain ist durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt.

Urteil: mobilkom-Klausel zur Änderungskündigung unwirksam

Das OLG Wien bringt im Rahmen einer Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMASK) die "Überlegungsfrist" für den Telekom-Betreiber im Fall einer Änderung seiner AGB und einer nachfolgenden Kündigung des Kunden zu Fall. Der entstehende Schwebezustand ist für den Kunden nicht zumutbar.

Info: Musterprozess VKI - AWD / Immofinanz, Immoeast und CPB - Nebenintervention

Der VKI hat - nach erfolglosen außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen - im Dezember 2008 den AWD in vier Fällen auf Schadenersatz geklagt. Diese vier Verfahren sollen als Musterprozesse dienen. In einem der Verfahren hat der AWD der Immofinanz, der Immoeast und CPB den Streit verkündet und diese sind dem Verfahren beigetreten. Das hat vor allem eine Wirkung: Das Verfahren wird teurer!

unterstützt durch das

Sozialministerium
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