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VKI: Einigung mit BAWAG P.S.K. zur Sammelaktion Zahlungsverzug

Utl.: Kreditnehmer und Girokontoinhaber erhalten Geld zurück

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte Anfang 2017 – im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich – erfolgreich eine Klage gegen die BAWAG P.S.K. geführt. Gegenstand des vom Oberlandesgericht Wien (OLG) rechtskräftig entschiedenen Urteils waren Klauseln zum Zahlungsverzug in Kreditverträgen (z.B.: SuperschnellKredit, Wohnbaukredit). Die BAWAG P.S.K. hatte Kreditnehmern, die mit ihren Zahlungen in Rückstand geraten waren, auf Basis dieser Klauseln unzulässige Verzugszinsen und Mahnspesen verrechnet. In der Folge startete der VKI für die Betroffenen - im Auftrag des Sozialministeriums - eine Sammelaktion. Der VKI konnte nunmehr mit der BAWAG P.S.K. eine außergerichtliche Einigung für Konsumenten erzielen.

Die Bank wird die Kontosalden richtigstellen bzw. entsprechende Kompensationen leisten. Betroffene Kunden wird die BAWAG P.S.K. von sich aus informieren, dass die Verzugszinsen gutgeschrieben werden. Die entsprechenden Informationsbriefe der Bank werden die Konsumenten bis Mitte Juli erhalten. Auch verrechnete Mahngebühren müssen zur Gänze den Kundenkonten gutgeschrieben werden. Dies kann jedoch nicht automatisch erfolgen.

Eine Teilnahme an der Sammelaktion war von Mitte April 2017 bis 28. Februar 2018 möglich, die Sammelaktion ist beendet. Sie können sich mit Ihrer Beschwerde nun direkt an die BAWAG P.S.K. wenden. Es reicht, wenn Sie sich auf die VKI - Aktion "unzulässig verrechneter Verzugszinsen und/oder Mahnspesen" bzw. auf die OLG-Wien Entscheidung vom 26.1.2017, 5 R 149/16t berufen und Ihre Kontonummer angeben.

Kontaktdaten:
BAWAG P.S.K.
Georg-Coch-Platz 2
1018 Wien
Tel:     +43 (0) 5 99 05 - 0
Fax: +43 (0) 5 99 05 - 22840
E-Mail: kundenservice@bawagpsk.com
Vertiefende Informationen zur Entscheidung des OLG Wien finden Sie hier.

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