Unzulässige Klauseln einer Bausparkasse
Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen eine Bausparkasse.
Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen eine Bausparkasse.
Eine Vielzahl an Lebensversicherungen enthalten unzulässige Kostenabzugsklauseln. Auf Basis dieser Klauseln verrechnete Kosten können Betroffene nun kostenlos bei der VKI-Sammelaktion zurückfordern.
Das Verlassen des Hauses über mehrere Stunden bei unversperrter Terrassentür stellt nicht in jedem Fall ein grob fahrlässiges Verhalten der Versicherungsnehmer:innen dar.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die UniCredit BAnk Austria AG wegen mehreren Gebühren geklagt. Das OLG Wien hat fast alle der eingeklagten Klauseln für unzulässig erklärt.
Die UniCredit Bank Austria hat ihren Kund:innen in der Vergangenheit zu Unrecht diverse Gebühren und Entgelte im Spargeschäft, zu Verbraucherkrediten oder im Zahlungsverkehr verrechnet. Der VKI bietet Unterstützung bei der Refundierung unzulässig eingehobener Gebühren und Entgelte an.
Ist eine Leistungsbeschränkung für das Krankentagegeld in den Bedingungen für eine Krankengeldversicherung nicht unter der Überschrift „Leistungsvoraussetzungen“, sondern im Kapitel „Beendigung der Versicherung“ enthalten, ist sie ungewöhnlich und damit unwirksam.
Der VKI hatte die ARAG SE Direktion für Österreich wegen drei Ausschlussklauseln in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 2020) geklagt. Gegenstand des Verfahrens vor dem OGH war nur noch eine Klausel davon, nämlich die sog Hoheitsverwaltungsklausel.
EuGH-Entscheidung zur Frage, ob die Kreditnehmer:innen ein Recht auf Herausgabe haben.
Betroffene Kreditnehmer:innen erhalten Geld zurück – Anträge können bis 31.12.2023 gestellt werden
Der VKI hatte die UNIQA Österreich Versicherungen AG geklagt. Inhalt der Klage waren 18 Klauseln aus den AVB für Lebensversicherungen. Während der VKI bereits in den Unterinstanzen die Mehrzahl der Klauseln rechtskräftig gewonnen hatte, waren noch drei Klauseln Gegenstand des Verfahrens vor dem OGH. Der OGH bestätigte nun auch die Gesetzwidrigkeit dieser Klauseln.
Der VKI hatte die UNIQA Österreich Versicherungen AG geklagt. Inhalt der Klage waren 18 Klauseln aus den AVB für Lebensversicherungen. Während der VKI bereits in den Unterinstanzen die Mehrzahl der Klauseln rechtskräftig gewonnen hatte, waren noch drei Klauseln Gegenstand des Verfahrens vor dem OGH. Der OGH bestätigte nun auch die Gesetzwidrigkeit dieser Klauseln.
Der Oberste Gerichtshof gab der Klage einer Versicherungsnehmerin auf Rechtsschutzdeckung statt.
Hat ein Kreditvermittler nicht – ordnungsgemäß – über die Kreditvermittlungsprovision aufgeklärt, kommen schadenersatzrechtliche und irrtumsrechtliche Folgen in Betracht; die Vereinbarung ist aber nicht nichtig.
Die meisten Banken erklärten sich nach VKI - Aufforderung zur Rückzahlung an die Betroffenen bereit. Mit dem Volksbanken-Verbund führt der VKI derzeit intensive Gespräche.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die ARAG insbesondere wegen Klauseln geklagt, auf die sich Rechtsschutzversicherer stützen, um Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten nach beispielsweise Reiserücktritten, Flugausfällen oder Veranstaltungsabsagen abzulehnen. Das OLG Wien erklärte zwei von drei eingeklagten Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist teilweise rechtskräftig.
RLB Tirol verrechnete während covidbedingter gesetzlicher Kreditstundungen weiterhin Sollzinsen. Die kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 12.09.2023 möglich.
Der OGH beschäftigt sich in dieser Entscheidung eingehend mit diversen Klauseln einer Reiseversicherung.
Regelungen für Rücktauschgebühren und Bereithaltungsentgelt sind gesetzwidrig
Regelungen für Rücktauschgebühren und Bereithaltungsentgelt sind gesetzwidrig
Der VKI hatte die UNIQA Österreich Versicherungen AG (UNIQA) geklagt. Gegenstand des Verfahrens waren 18 Klauseln in den Versicherungsbedingungen der UNIQA. Bereits in den Unterinstanzen wurden 11,5 Klauseln, ua eine Klausel zum Unterjährigkeitszuschlag, rechtskräftig für unzulässig erklärt. Betroffene Konsument:innen können nach Ansicht des VKI die verrechneten Unterjährigkeitszuschläge zurückfordern, wofür der VKI einen Musterbrief kostenlos zur Verfügung stellt.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministerium die UNIQA geklagt. Gegenstand des Verbandsverfahrens waren 18 Klauseln in den Versicherungsbedingungen der UNIQA. Bereits in den Unterinstanzen wurden 11,5 Klauseln, unter anderem eine Klausel zum Unterjährigkeitszuschlag, rechtskräftig für unzulässig erklärt. Gegenstand des noch anhängigen Verfahrens vor dem OGH sind nur noch drei in zweiter Instanz für unzulässig erklärte Klauseln. Betroffene Konsument:innen können nach Ansicht des VKI die verrechneten Unterjährigkeitszuschläge zurückfordern, wofür der VKI einen Musterbrief kostenlos zur Verfügung stellt.
Der OGH verneinte eine Pflichtverletzung des Kreditgebers iZm der Kreditwürdigkeitsprüfung in einem Fall, in dem der Kreditnehmer der Bank seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt verschwieg, wobei er allgemein nach Verbindlichkeiten gefragt wurde.
In diesem Verfahren hatte sich der OGH mit der Frage zu befassen, ob aus § 178f Abs 2 VersVG eine Pflicht des Versicherers abzuleiten sei, im konkreten Änderungsfall – über die Mitteilungspflicht an die in § 178g Abs 1 VersVG genannten Stellen hinaus –, Versicherungsnehmer:innen die für die Änderung maßgeblichen Umstände nachvollziehbar darzulegen. Der OGH kam zu dem Ergebnis, dass der Versicherer im Verfahren diejenigen Umstände, die ihn zur Ausübung des Gestaltungsrechts im konkreten Ausmaß berechtigten, offenzulegen und nachzuweisen hat.
Der VKI hatte den deutschen Verein „DSV aktiv/Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband“ geklagt. Im Anlassfall ging es um die automatische Vertragsverlängerung bei einer Skiversicherung. Der OGH beurteilte die zugrundeliegende sowie auch die übrigen sechs eingeklagten Klauseln für unzulässig.
Die Klage einer Versicherungsnehmerin gegen ihren Rechtsschutzversicherer auf Deckung eines Amtshaftungsverfahrens wurde abgewiesen; der geltend gemachte Amtshaftungsanspruch ist vom Katastrophenausschluss umfasst.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die D.A.S. Rechtsschutz AG wegen zweier Klauseln geklagt, auf die sich Rechtsschutzversicherer stützen, um Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Der OGH erklärte wie bereits zuletzt die sogenannte „Ausnahmesituationsklausel“ für intransparent und daher unzulässig, während er die "Katastrophenklausel" als zulässig erachtete.
Der VKI führt ein Verfahren gegen die Unicredit Bank Austria AG. Es geht in dem Verfahren um die Frage, ob bei vorzeitiger Kreditrückzahlung bei einem Hypothekarkredit auch die laufzeitunabhängigen Kosten anteilig zurückerstattet werden müssen. Der EuGH verneint das.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Allianz Elementar Lebensversicherungs-AG im Zusammenhang mit einer Rentenoptionsklausel geklagt.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Ergo Versicherung AG im Zusammenhang mit einer Rentenoptionsklausel geklagt.
BAWAG P.S.K./easybank verrechnete unzulässigerweise während covidbedingter gesetzlicher Kreditstundungen weiterhin Sollzinsen. Der VKI konnte einen Vergleich über deren Rückzahlung erzielen.
In einem Verfahren auf Rechtschutzdeckung wies der OGH die Klage ab. Es ging um die Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlung für die Anmietung eines Ferienhauses.
Der VKI klagte die Allianz Elementar Versicherungs-AG wegen unterschiedlicher Klauseln in deren „Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung“ (ARB 2018).
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft wegen unterschiedlicher Klauseln in deren „Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung“ (ARB 2018).
Der VKI hatte die Wiener Städtische Versicherung AG wegen Klauseln in deren Datenschutzhinweis geklagt. Der OGH erklärte alle sechs eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig.
Der VKI hatte die Wiener Städtische Versicherung AG wegen Klauseln in deren Datenschutzhinweis geklagt. Der OGH erklärte alle sechs eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig.
VKI fordert nach VfGH-Entscheidung Banken zur automatischen Rückzahlung an Betroffene auf
Der VfGH hat den Antrag der Banken auf Aufhebung einer Bestimmung aus dem Kreditmoratorium abgewiesen.
Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die DONAU Versicherung wegen deren „Dauerrabattklausel“. Der OGH gab dem VKI Recht und erklärte die Klausel für unzulässig.
Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die DONAU Versicherung wegen deren „Dauerrabattklausel“. Der OGH gab dem VKI Recht und erklärte die Klausel für unzulässig.
Ende November 2022 erhielten hunderte Verbraucherinnen und Verbraucher vom zuständigen Insolvenzverwalter die Aufforderung, bei sonstiger Klage die erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von bis zu etwa 14 Prozent des Zeichnungskapitals bis zum 09.12.2022 zurückzuzahlen oder einen Verjährungsverzicht abzugeben.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG (Generali) wegen Klauseln aus deren Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung geklagt. Anlass für die Verbandsklage war unter anderem eine Klausel, die es der Generali erlaubt, Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Der OGH bestätigte nun die Gesetzwidrigkeit dieser und einer weiteren Klausel.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG (Generali) wegen Klauseln aus deren Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung geklagt. Anlass für die Verbandsklage war unter anderem eine Klausel, die es der Generali erlaubt, Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Der OGH bestätigte nun die Gesetzwidrigkeit dieser und einer weiteren Klausel.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums den Versicherer "ARAG" wegen Klauseln geklagt, auf die sich Rechtsschutzversicherer stützen, um Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten nach zB Reiserücktritten, Flugausfällen oder Veranstaltungsabsagen abzulehnen. Das HG Wien erklärte diese Klauseln nun für gesetzwidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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