VKI-Verbraucherrecht
Aktuelle Beiträge

Urteil: HG Wien: Klausel zur Erklärungsfiktion gesetzwidrig
Eine Klausel, welche mittels Erklärungsfiktion nach § 6 Abs 1 Z 2 KSchG vollkommen unbeschränkte Änderungen eines Vertrages - somit auch solche der Hauptleistungen - erlaubt, ist gesetzwidrig.

Urteil: HG Wien: Mündelgeld in Immofinanz veranlagt - Rückabwicklung mangels wirksamem Vertrag
In einem Musterprozess, den der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums führt, sagt nun das HG Wien: Mangels pflegschaftsbehördlicher Genehmigung bei einer Veranlagung für Minderjährige in Immofinanz-Aktien ist das Rechtsgeschäft unwirksam und daher rückabzuwickeln.

Urteil: HG Wien weist "Konsumenten-Schutz für den österreichischen Markt" in die Schranken
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wehrt sich - im Auftrag des BMASK - gerichtlich gegen Methoden des privaten Vereines "Konsumenten-Schutz für den österreichischen Markt", die auf eine Verwechslung mit dem VKI abzielen. Mit Erfolg: Das Handelsgericht Wien (HG Wien) hat diesem Verein eine Reihe von irreführenden Werbeaussagen untersagt und im Übrigen auch die Verwendung einer Reihe von gesetzwidrigen Klauseln verboten.

Urteil: BGHS Wien: Beratungsfehler von Vermögensberater Mag. Steiner
Es liegt ein Beratungsfehler vor, wenn bei einem Kreditwunsch der Abschluss einer Lebensversicherung als erforderlich dargestellt und der Eindruck erweckt wird, dass durch die Bezahlung der monatlichen Versicherungsprämien der Kredit abbezahlt wird. Auf Grund der wirtschaftlichen Abhängigkeit haftet neben dem Vermögensberater Mag. Steiner auch die Versicherung.

Urteil: HG Wien: Vertragsänderungen per SMS unzulässig
Das HG Wien beurteilt das Zusenden von kostenpflichtigen Zusatzangeboten per SMS mit dem Hinweis, dass man diese per SMS abbstellen muss, wenn man das Zusatzangebot nicht haben will, als aggressive Werbung und somit unzulässig.

Urteil: HG Wien: Vertragsänderungen per SMS unzulässig
Das HG Wien beurteilt das Zusenden von kostenpflichtigen Zusatzangeboten per SMS mit dem Hinweis, dass man diese per SMS abbstellen muss, wenn man das Zusatzangebot nicht haben will, als aggressive Werbung und somit unzulässig.

Urteil: BGH zu Ansprüchen gegen Clerical Medical
Der BGH hält in mehreren Entscheidungen zum Produkt Wealthmaster Noble fest, dass Clerical Medical - zumindest nach den Vertragsbedingungen - für die Erfüllung der ausgewiesenen Auszahlungen einzustehen hat.

Urteil: OGH entscheidet: 2- und 3-Jahres-Bindung bei Fitnessvertrag unzulässig
In Verträgen mit Fitnessstudios sind - so nun der Oberste Gerichtshof - Klauseln unzulässig, mit welchen der Verbraucher auf sein Kündigungsrecht für zwei oder drei Jahre verzichtet.

Urteil: Zahlreiche Klauseln bei Pay-TV-Anbieter Sky Österreich unzulässig
Der VKI führt im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol eine Verbandsklage gegen Sky Österreich GmbH wegen zahlreicher rechtswidriger Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

VersRÄG 2012: Die Änderungen im Überblick
Mit 1.7.2012 gibt es wesentliche Neuerungen im Versicherungsrecht. Es gibt eine neue "geschriebene Form", die elektronische Kommunikation zwischen Versicherung und Kunden wird geregelt, ein neues allgemeines Rücktrittsrecht wird eingeführt und die anteilige Abschlusskostenverrechnung in der Lebensversicherung gilt nun auch für Nettopolizzen. Ab 1.10.2012 gibt es dann auch Neuerungen bei der Ermittlung von Gesundsheitsdaten.

Urteil: OLG Wien-Urteil: Lufthansa "Hin- und Rückflugklausel" rechtswidrig
Der VKI hat - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Verbandsklage gegen die Deutsche Lufthansa AG hinsichtlich der sogenannten "Hin- und Rückflug" Klausel und hinsichtlich der verlangten Bearbeitungsgebühr von € 35,00 bei Rückforderung von Steuern und Gebühren bei Nichtgebrauch des Tickets eingebracht. Das OLG Wien hat diese Klauseln nun als für die Kunden überraschend und nachteilig bzw als gröblich benachteiligend beurteilt.

Urteil: OLG Wien: Austrian Airlines "Hin- und Rückflugklausel" ebenfalls rechtswidrig
Der VKI hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol - eine Verbandsklage gegen Austrian Airlines hinsichtlich der sogenannten "Hin- und Rückflug" Klausel eingebracht. Das OLG Wien hat diese Klausel nun als für die Kunden überraschend und nachteilig beurteilt.