VKI-Verbraucherrecht
Aktuelle Beiträge

Urteil: Unzulässiges Karten-Sperrentgelt
In einem Verfahren der Bundesarbeiterkammer gegen eine Bank wurden mehrere Klauseln vom OGH als unwirksam beurteilt.

Urteil: HG Wien: Ausschluss von Negativzinsen bei Verbraucherkrediten gesetzwidrig
Der Ausschluss von Negativzinsen bei Verbraucherkrediten durch die Einführung einer Zinssatz-Untergrenze von 0 % widerspricht dem aus § 6 Abs 1 Z 5 KSchG abgeleiteten Gebot der Anpassungssymmetrie. Die Auslegung der üblichen vertraglichen Zinsgleitklauseln gebietet vielmehr, dass die Bank Negativzinsen auszuzahlen bzw. gutzuschreiben hat.

Urteil: OGH beurteilt Klauseln der Paylife-Geschenkkarte als gesetzwidrig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Paylife Bank GmbH bezüglich AGB für eine Wertkarte/Geschenkkarte. Der OGH hat nun 7 beanstandete Klauseln für gesetzwidrig erklärt.

Urteil: Pfandleiher: Zinsen zu hoch und Schutzbestimmungen des VKrG anwendbar
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums erfolgreich die AA Autopfandleihe GmbH, die 90% Zinsen per Jahr verlangte.

Urteil: Keine Verjährung bei Schiffsfonds!
OGH anerkennt Trennungsthese bei Verjährung des Schadenersatzanspruches, dh bei mehreren Beratungsfehlern, die kausal für den Erwerb eines in Wahrheit nicht gewünschten Anlageproduktes waren, beginnt die Verjährungsfrist ab Kenntnis des jeweiligen Beratungsfehlers gesondert zu laufen.

Urteil: OLG Wien: Kombinationsverbot von Fluggutscheinen bei Airberlin unzulässig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Airberlin PLC & Co Luftverkehrs KG wegen rechtswidriger Klauseln in den Fluggutscheinbedingungen eine Verbandsklage. Das nun vorliegende Urteil des OLG Wien erklärte -wie bereits das HG Wien- eine von drei eingeklagten Klauseln für unzulässig.

Urteil: HG Wien: Ungültige Klauseln bei "paysafecard"
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Prepaid Service Company Ltd. wegen rechtswidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Verbandsklage. Das nun vorliegende Urteil gibt dem VKI Recht und erklärt alle eingeklagten Klauseln für rechtswidrig.

Urteil: Rücktrittsrecht nach FAGG trotz Vereinbarung einer individuellen Anfertigung
Hat der Verbraucher bereits vor dem Anfertigen der Ware den Rücktritt gem FAGG erklärt, kommt die Ausnahmebestimmung des § 18 Abs 1 Z 3 FAGG (kein Rücktrittsrecht bei Anfertigung nach Kundenspezifikation) im Wege einer teleologischen Reduktion nicht zur Anwendung.

Urteil: Verbraucherrücktritt bei Nachtrag zum Prospekt
Der Verbraucher-Anleger muss sein Rücktrittsrecht nach § 5 KMG umgehend (innerhalb der gesetzlichen Frist, hier einer Woche) effektuieren, wenn nachträglich ein Prospekt veröffentlicht wird, der die erforderlichen Angaben enthält.

Urteil: OLG Wien: Beweislast für die Arglist des VN liegt beim Versicherer
Für den Einwand der Arglist des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss trifft den Versicherer die Beweislast. Dieser muss also bei falscher Beantwortung von Gesundheitsfragen die bewusste Täuschung durch den Versicherungsnehmer, die Kenntnis des Versicherungsnehmers von den Gefahrenumständen, den Irrtum und dessen Relevanz für die Versicherung beweisen.

Urteil: Ergänzende Vertragsauslegung beim Dauerrabatt unzulässig
Eine gesetzwidrige Dauerrabattklausel fällt ersatzlos weg. Der Versicherer kann bei Kündigung des Vertrages durch einen Verbraucher daher keine Dauerrabattrückforderung geltend machen, eine ergänzende Vertragsauslegung findet auch im Einzelfall nicht statt.

Urteil: OGH: Umgehung der Vorschriften für Lebensversicherungen durch Seminarverträge
Die Seminarverträge von Blue Vest Equity (nunmehr Status Finanzservice GmbH) höhlen die Schutzbestimmungen des § 176 VersVG für den Fall einer vorzeitigen Auflösung von Lebensversicherungen aus. Nach § 176 VersVG besteht bei vorzeitiger Auflösung nämlich nur ein anteiliger Provisionsanspruch, Klauseln in den Seminarverträgen sollen dem Vermittler hingegen den Provisionsanspruch in weiterem Umfang sichern.