Zum Inhalt

VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: "Untergejubelter" befristeter Mietvertrag - Rücktritt gemäß § 3 KSchG rechtswirksam

Ein Wohnungseigentümer, der versucht, einer "unliebsamen" Mieterin anlässlich einer angekündigten Wohnungsbegehung eine einvernehmliche Auflösungsvereinbarungen für das bestehende unbefristete Mietverhältnis und zugleich einen auf 5 Jahre befristeten Mietvertrag unterzujubeln, kann sich nach erfolgtem Rücktritt von diesen Verträgen nicht darauf berufen, dass das Geschäft von der Mieterin angebahnt wurde, nur weil die Verträge in der Wohnung der Mieterin unterzeichnet wurden.

Urteil: Wie die aliquoten Sanierungskosten bei Rückgabe der Wohnung zu berechnen sind

Wird eine Wohnung unsaniert übernommen, so ist bei der Berechnung der aliquoten Sanierungskosten wegen Beschädigungen durch den Mieter die Mietzeit des Vormieters zu berücksichtigen. Außerdem ist eine realistische Gebrauchstauglichkeit von Bestandteilen der Wohnung anzunehmen. Preisnachlässe sind den Mietern ebenfalls weiterzugeben.

Urteil: Erfolg gegen Hutchison - Klausel betreffend Abrechnungszeitraum ist rechtswidrig; der Abrechnungszeitraum muss offengelegt werden

Das HG Wien erklärte eine Klausel von Hutchison für intransparent und gröblich benachteiligend. Nach der betreffenden Klausel sollte der Abrechnungszeitraum grundsätzlich der Kalendermonat sein, wobei sich Hutchison das Recht vorbehielt, einen anderen Abrechnungszeitraum festzulegen. Die Klausel sah keine Verpflichtung vor, den Kunden bei Vertragsabschluss davon in Kenntnis zu setzen, welcher Abrechnungszeitraum in seinem Fall gelten soll. Der Kunde wurde tatsächlich auch nicht darüber informiert. Diese Intransparenz war letztendlich eine Kostenfalle für den Kunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Urteil: 3 Klauseln von ONE gesetzwidrig

Der VKI hatte - im Auftrag des BMSK - den Mobilfunker One wegen der Verwendung von 4 Klauseln in seinen AGB auf Unterlassung geklagt. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI in allen, das OLG in drei von vier Punkten Recht. Der OGH bestätigte nun die Entscheidung der Berufungsinstanz.

Urteil: Handelsgericht Wien - "Ausmalklausel" ist gesetzwidrig

Das Handelsgericht Wien gab einer Verbandsklage des Verein für Konsumenteninformation (VKI) - im Auftrag des BMSK - gegen die Genossenschaft "Niederösterreichisches Friedenswerk" statt. Die "Ausmalklausel" in dem von der Genossenschaft verwendeten Mustermietvertrag ist unzulässig.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang