VKI-Verbraucherrecht
Aktuelle Beiträge

Urteil: OGH erlaubt Kinderwerbung mit Infos zu Kaufmöglichkeiten
Der OGH bewertet die Bewerbung von Walt Disney Produkten als zulässige mittelbare Kaufaufforderung. Ein Verstoß gegen Z 28 Anhang UWG liege nicht vor. In der Werbung würde nur auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Produkte hingewiesen werden. Der Link zu einem Internet Kaufforum mache Werbung noch nicht unzulässig.

Urteil: OGH: Blickfangwerbung von Pearle zu 100 Euro-Rabatt irreführend
Der OGH untersagt Pearle Österreich GmbH Werbeversprechen in ihrer Fernsehwerbung wie "Sparen Sie jetzt 100 EUR", wenn dieser Rabatt tatsächlich nur bei Überschreitung eines bestimmten Mindestpreises gewährt wird und ein aufklärender Hinweis die Einschränkung nicht deutlich genug zur Kenntnis bringt.

Urteil: OLG Wien: Irreführender MEL-Werbeprospekt berechtigt zur Arglistanfechtung
Nach dem aktuellen Urteil des OLG Wien gegen die Meinl Bank kann der Anleger den Erwerb von MEL-Papieren wegen Arglist anfechten. Im MEL-Werbeprospekt seien die Wertpapiere bewusst irreführend als Aktien bezeichnet worden, obwohl es sich um Zertifikate handelte. Konsequenz ist, dass die Rückabwicklung 30 Jahre lang möglich ist.

Urteil: OGH zum "außergewöhnlichen" Umstand nach der Fluggastrechte -VO
In einem im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums geführten Musterprozess des VKI hat der OGH die Rechte der Flugreisenden gestärkt.

Urteil gegen Sparkasse Bregenz: Gesetzwidrige Klauseln im Kreditvertrag
Der VKI führt - im Auftrag der AK Vorarlberg - eine Unterlassungsklage gegen die Sparkasse Bregenz. Es geht um fünf gängige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank bei Euro- und Fremdwährungskrediten. Das LG Feldkirch hat nun in erster Instanz entschieden: Vier von fünf Klauseln sind unzulässig.

Urteil: HG Wien erachtet 8 von 9 Klauseln von T-Mobile als rechtswidrig
Die Verbandsklage des VKI im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg gegen T-Mobile bestätigte 8 von 9 Klauseln als gesetzwidrig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Urteil: Wien: Gesetzwidrige Klauseln bei Unfallversicherung II
Der VKI führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Unterlassungsklage gegen die Zürich-Versicherung. Es geht um zwei gängige AUVB-Klauseln in der Unfallversicherung. Das HG Wien hat nun in erster Instanz entschieden und der Klage vollinhaltlich stattgegeben: Die inkriminierten Klauseln sind gesetzwidrig.

Urteil: HG Wien: Gesetzwidrige Klauseln bei Unfallversicherung
Der VKI führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Unterlassungsklage gegen die VAV-Versicherung. Es geht um drei gängige AUVB-Klauseln in der Unfallversicherung.

Urteil: Mietvertrag untergejubelt: Rücktritt wirksam
In einem im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums mit Unterstützung des VKI geführten Musterprozess zweier Mieter hat der OGH nun festgestellt, dass der Rücktritt gemäß § 3 KSchG von einer untergejubelten einvernehmlichen Auflösung des alten Mietvertrags und vom neuen (verschlechterten) Mietvertrag rechtswirksam ist.

Urteil: OLG Wien erkennt Entgeltänderungs- und Erklärungsfiktionsklauseln in den AGB der A1 Telekom Austria AG als rechtswidrig
Der VKI führt - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - eine Unterlassungsklage gegen A1. Es geht um zahlreiche Bestimmungen der AGB für die Festnetztelefonie. Das OLG Wien hat unter anderem nun bestätigt, dass auch bei vereinbarten Entgeltänderungsklauseln (Indexklauseln) und Erklärungsfiktionsklauseln, die eine nicht begünstigende Änderung von AGB oder Entgelterhöhungen herbeiführen, das Prozedere des § 25 Abs 3 TKG einzuhalten ist. Das heißt, Kunden ist in diesen Fällen ein außerordentliches, kostenloses Kündigungsrecht einzuräumen.

Urteil: HG Wien: Vermittler haftet für Fehlberatung bei Fremdwährungskredit
Klärt ein Vermittler über die Nachteile eines Gesamtkonzeptes aus Fremdwährungskredit, Lebensversicherung und Devisenmanagament nicht auf, haftet er für den potentiellen Schaden zum Laufzeitende.

Urteil: LG Innsbruck: Aufklärungspflichten des Maklers beim Nettopolizzensystem
Ein Versicherungsmakler muss bei der Vermittlung von Lebensversicherungen im Nettopolizzensystem über das sonst übliche Bruttopolizzensystem und die negativen Folgen von Nettopolizzen aufklären. Die Beschränkung der Beratung auf ein Produkt stellt eine Verletzung der Aufklärungspflichten nach § 28 MaklerG dar.