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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: Zinsberechnung bei Kapitalsparbüchern unzulässig

Das HG Wien erklärte zwei Bestimmungen zur Verzinsung von Kapitalsparbüchern der Bawag P.S.K. als unzulässig. Der VKI geht im Auftrag der AK Tirol gegen diese Klauseln, die beide den Kunden gröblich benachteiligen, vor.

Urteil: Klauseln in (Fremdwährungs-)krediten unzulässig

Das OLG Innsbruck erkannte vier eingeklagte Klauseln in (Fremdwährungs)krediten als unzulässig. Hierbei geht es vor allem um die Besicherungslage des Kredites, die Folgen einer Kursverschlechterung beim Fremdwährungskredit, die Vereinbarung des Zinssatzes und die Folgen einer vorzeitigen Rückzahlung.

Urteil: OGH:Schadenseintritt in der Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung muss keine Deckung gewähren, wenn der Rechtsstreit auf gesetzwidrige Vertragsklauseln zurückzuführen ist, welche vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung vereinbart wurden. Der Versicherungsfall ist dann nämlich vor Versicherungsbeginn eingetreten.

Urteil: OGH: Zukunftsvorsorge in den ersten 10 Jahren nicht kündbar

Die im EStG für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge vorgesehenen Kündigungsbeschränkungen derogieren die Kündigungsrechte nach § 165 VersVG. Eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge ist daher innerhalb der ersten 10 Jahre nicht vorzeitig kündbar.

Urteil: OLG Linz: Figurella-Werbung ist irreführend

OLG Linz als Berufungsgericht erklärte die Werbeaussagen zur "Figurella-Methode" für irreführend - Bundesarbeitskammer (BAK) gewinnt Wettbewerbsprozess um die Wirksamkeit der "Figurella - Methode".

Urteil: OGH: Reisebüro tritt als Reiseveranstalter auf, wenn es eine Reise zu einem Pauschalpreis zusammenstellt

Die Klägerin klagte die Betreiberin eines Reisebüros auf Schadenersatz und Schmerzengeld nachdem ihr Lebensgefährte 2008 infolge eines Haibisses während einer Tauchsafari auf den Bahamas verstarb. Das Tauchunternehmen wurde von zwei Reiseteilnehmern vorgeschlagen und an die Beklagte zur Auswahl herangetragen. Diese überprüfte das Unternehmen und befand es nach umfassender Recherche für geeignet. Daraufhin erstellte die Beklagte aus den bezogenen Informationen das Pauschalangebot, das neben der Tauchsafari auch die Hin- und Rückflüge erfasste und bot es zur Buchung an. Nach Vertragsschluss erhielt der Lebensgefährte der Klägerin eine Auftragsbestätigung, in der als Veranstalter das amerikanische Tauchunternehmen genannt wurde. Die Haisafari wurde schließlich von dem amerikanischen Unternehmen organisiert und durchgeführt, wobei die Teilnehmer darüber aufgeklärt waren, dass ohne Käfig getaucht wird. Die Beklagte deklarierte sich als bloße Vermittlerin der Pauschalreise und bestritt in weiterer Folge ihre vertragliche Haftung für den Tod des Lebensgefährten der Klägerin.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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