VKI-Verbraucherrecht
Aktuelle Beiträge

Urteil: OLG Wien-Urteil: Lufthansa "Hin- und Rückflugklausel" rechtswidrig
Der VKI hat - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Verbandsklage gegen die Deutsche Lufthansa AG hinsichtlich der sogenannten "Hin- und Rückflug" Klausel und hinsichtlich der verlangten Bearbeitungsgebühr von € 35,00 bei Rückforderung von Steuern und Gebühren bei Nichtgebrauch des Tickets eingebracht. Das OLG Wien hat diese Klauseln nun als für die Kunden überraschend und nachteilig bzw als gröblich benachteiligend beurteilt.

Urteil: OLG Wien: Austrian Airlines "Hin- und Rückflugklausel" ebenfalls rechtswidrig
Der VKI hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol - eine Verbandsklage gegen Austrian Airlines hinsichtlich der sogenannten "Hin- und Rückflug" Klausel eingebracht. Das OLG Wien hat diese Klausel nun als für die Kunden überraschend und nachteilig beurteilt.

Urteil: HG Wien: Vertragsverlängerungen von "elitepartner" rechtsunwirksam
Zahlreiche KonsumentInnen beschwerten sich in der Beratung des VKI darüber, dass "elitepartner" die auf bestimmte Zeit abgeschlossene Partnervermittlungsverträge verlängert, ohne in gesetzmäßiger Form darüber zu informieren, dass das Unterlassen einer Kündigung zu einer Vertragsverlängerung führt. Der VKI führt daher - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Verbandsklage nach § 28a KSchG, weil diese Vorgehensweise gegen § 6 Abs 1 Z 2 KSchG verstößt.

Urteil: Immofinanz: Prospekthaftung hat Vorrang gegenüber Kapitalerhaltung
Prospekthaftungsansprüche genießen gegenüber aktienrechtlichen Bestimmungen über die Kapitalerhaltung den Vorrang (vgl. auch OGH-Entscheidung 7 Ob 77/10i), so dass Aktionäre Schadensersatzansprüche nach § 11 KMG gegen den Emittenten geltend machen können.

Urteil: OLG Graz: Fehlberatung bei einem Fremdwährungskredit Pensionsmodell
Das OLG Graz beurteilt die Empfehlung eines mit einem Fremdwährungskredit finanzierten Pensionsmodelles an einen sicherheitsorientierten Verbraucher als eklatante Fehlberatung. Das Modell ist für die Pensionsvorsorge ungeeignet.

Urteil: Wieder Urteil: Änderung von Vertragshauptpunkten über Erklärungsfiktion unzulässig
Die Allgemeinen Bankbedingungen sehen vor, dass die Bank die Entgelte und den Leistungsumfang in der Weise ändern kann, dass die Bank dies dem Kunden mitteilt und die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht binnen 2 Monaten widerspricht. Nun gibt es ein zweites Urteil, in dem die Unzulässigkeit dieser Klausel festgestellt wurde.

Urteil: HG Wien: Klausel zur Ausstoppung rechtswidrig
Eine Klausel zur Änderung der Veranlagung ist intransparent, wenn sie so viele finanztechnische Begriffe beinhaltet, dass für den Durchschnittsverbraucher unklar bleibt, was mit der Klausel geregelt werden soll und in welchem Umnfang eine Änderung der Veranlagung erfolgen kann.

Urteil: Änderung der Vertragshauptpunkte über Erklärungsfiktion unzulässig
Die Allgemeinen Bankbedingungen sehen vor, dass die Bank die Entgelte und den Leistungsumfang in der Weise ändern kann, dass die Bank dies dem Kunden mitteilt und die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht binnen 2 Monaten widerspricht. Für das Gericht ist diese Klausel unzulässig.

Urteil: OLG Linz: Mehr als zwei Fußnoten bei Statt-Preisen irreführend
Die Darstellung von Statt-Preisen ist irreführend, wenn dabei insgesamt mehr als zwei verschiedene Fußnotensymbole verwendet werden (*, **, + oder ähnliche). Bei Statt-Preis Werbung muss außerdem angegeben werden, ob es sich beim Statt-Preis um den bisherigen Verkaufspreis oder um den Listenpreis handelt.

Urteil: OLG Linz: Mehr als zwei Fußnoten bei Statt-Preisen irreführend
Die Darstellung von Statt-Preisen ist irreführend, wenn dabei insgesamt mehr als zwei verschiedene Fußnotensymbole verwendet werden (*, **, + oder ähnliche). Bei Statt-Preis Werbung muss außerdem angegeben werden, ob es sich beim Statt-Preis um den bisherigen Verkaufspreis oder um den Listenpreis handelt.

Urteil: BG Leopoldstadt: Klage von Blue Vest auf Vermittlungsprovision abgewiesen
Ein Versicherungsmakler hat im Nettopolizzen-System gegenüber seinem Kunden keinen Provisionsanspruch, wenn er die nachteiligen Folgen einer Nettopolizze nicht darstellt und seinen Kunden nicht bei der Stornierung unterstützt.