Zum Inhalt

AK-Berechnungen im Kreditzinsenstreit vom Obersten Gerichtshof bestätigt

Wien (OTS) - Die AK-Methode zur Berechnung der Zinsendifferenzen beim Kreditzinsenstreit mit den Banken wurde nun durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) bestätigt. "Damit ist endlich Rechtssicherheit gegeben und eine der Voraussetzungen für erfolgreiche Klagen gegenüber den Banken gegeben", begrüßt AK Konsumentenschützer Harald Glatz das Urteil. Die Arbeiterkammern haben bisher über 30.000 Kredite nachberechnet und so vielen KonsumentInnen zu ihrem Geld verholfen.

Der OGH hat entschieden, dass mit der Methode gerechnet werden kann, die AK und VKI auch bisher angewendet haben, also ungewichtetes Mittel von Sekundärmarktrendite und VIBOR. Die Banken haben in der Vergangenheit Zinssenkungen nur unzureichend an die Konsumenten weitergegeben und Zinserhöhungen überproportional weitergegeben. Die AK hat im Jahr 2001 den Kreditzinsenskandal aufgedeckt. Viele Konsumentinnen und Konsumenten haben sich dann an die AK gewendet. Die AK hat Kredite nachberechnet und zwar mit einer Methode, wie sie jetzt vom OGH bestätigt wurde.

OTS0241 5 WI 0164 AKW0001 CI 11.Mai 05

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Pressekonferenz: VKI klagt AWD

Der VKI hat - mit Unterstützung des Prozessfinanzierers FORIS AG - eine erste Sammelklage gegen den AWD eingebracht. 125 Kläger und ein Streitwert von rund 2 Mio Euro. Das System AWD steht zur gerichtlichen Prüfung an. Informationen aus der Pressekonferenz des VKI und FORIS.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang