Die Zinsgleitklausel regelt die Anpassung der Kreditzinsen nach oben und nach unten. Meist erfolgt die Anpassung viertel- oder halbjährlich, wenn ein vertraglich bestimmter Schwellenwert, nämlich ein Viertel- oder Achtelprozentpunkt, überschritten wird. In den Kreditverträgen werden in den Zinsgleitklauseln häufig die Zinssätze Euribor (European Interbank Offered Rate) und Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen verwendet. Ein Fallbeispiel aus der AK Konsumentenberatung zeigt: Herr S. erhielt im März 2006 eine Mitteilung seiner Bank zu seinem Konsumkredit, wonach sich "auf Grund der vereinbarten Zinsgleitklausel der zur Verrechnung gelangende Sollzinssatz ab 15.3. um 0,375 Prozentpunkte auf 5,375 Prozent erhöht". Herr S. fragte in der AK Konsumentenberatung, ob die Zinserhöhung gerechtfertigt sei. In diesem Fall waren die in der Zinsgleitklausel vereinbarten Leitzinsen Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen sowie der Euribor gestiegen - die Erhöhung war nachvollziehbar, sagen die AK Konsumentenschützer. Betroffen von den Zinserhöhungen sind auch Fremdwährungskredite, bei denen der LIBOR-Zins (London Interbank Offered Rate) Basis für Zinsanpassungen ist.
Tipps der AK Konsumentenschützer für Kreditnehmer, wenn die Zinsen steigen
+ Kontrollieren Sie Ihre Zinsanpassungsklausel: Prüfen Sie die im Kreditvertrag genannten Leitzinsen in der Zinsanpassungsklausel. Aktuelle Leitzinsen unter www.oenb.at
+ Bei steigenden Zinsen können Sie mit Ihrer Bank über einen Fixzinssatz verhandeln, z.B. für ein Jahr. Besprechen Sie aber gleichzeitig, welcher Zinssatz nach Ablauf der Fixzinsperiode angewendet wird - sonst kann es zu teuren Überraschungen kommen! + Sie können Ihren Kredit jederzeit teilweise oder ganz zurückzahlen. Wenn Sie nicht benötigtes oder niedrig verzinstes, täglich fälliges Geld auf der Kante haben, ist eine Einzahlung aufs Kreditkonto überlegenswert.
+ Bei Fixzinskrediten achten Sie auf ein Pönale, wenn Sie den Kredit vorzeitig tilgen.
+ Wenn höhere Kreditraten Ihr monatliches Budget sehr belasten, vereinbaren Sie eine längere Laufzeit, dann sinkt die monatliche Belastung.
+ Haben Sie wegen des Zinsanstiegs Zahlungsprobleme bekommen, reden Sie sofort mit Ihrer Bank. Wer die Rate nicht pünktlich oder in der vereinbarten Höhe bezahlt, dem kann das sehr teuer kommen - Verzugszinsen von fünf Prozent sind üblich!
+ Können Sie sich die Rate plötzlich gar nicht mehr leisten, erwägen Sie eine schriftliche Stundung. Stundungen sind je nach Bank zwischen einem und maximal zwölf Monate.
+ Wenn Sie nicht mehr zahlen können, verlangen Sie einen Mahnstopp - Sie vermeiden unnötige Mahnspesen.
+ Für einen neu aufgenommenen Kredit lohnt sich ein Zins- und Spesenvergleich auf der AK Homepage mit dem Bankenrechner unter www.bankenrechner.at