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AK Test: Kreditvermittler geizen mit wichtigen Informationen

Angaben über Zinskosten der Banken oder Provisionen des Vermittlers sind auf Websites, bei persönlichen Gesprächen und auch telefonisch mager

Wien (OTS) - "Für einen Kreditkunden zahlt sich der Weg zu einem Kreditvermittler nicht aus", resümiert AK Konsumentenschützer Harald Glatz. Wichtige Informationen bleiben im Verborgenen, egal ob sie der Kunde persönlich, telefonisch oder über die Homepage einhole. Das zeigt ein AK Test bei zehn Kreditvermittlern: Konkrete Angaben über Kreditzinsen, Provisionen und schriftliche Vertragsmuster sind Mangelware. Als Vermittlungsprovision dürfen maximal fünf Prozent der Kreditsumme verlangt werden, was fast alle tun - einer wollte sogar mehr, das verstößt gegen gesetzliche Regeln.

Die AK TesterInnen untersuchten insgesamt zehn Kreditvermittler, die in Tageszeitungen warben. Bei sechs führten sie Internet-Recherchen durch, ob z.B. auf den Websites konkrete Angaben zur Vermittlungsprovision oder ein Download der Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten waren. Bei fünf gingen sie in Wien Mystery Shoppen und fragten z.B. nach Provisionshöhe, Beispielrechnung oder Kreditkosten. Und ebenfalls fünf, die ihre Nummern in den Inseraten angaben, riefen sie an. Gefragt wurde nach einem 30.000 Euro Kredit (ohne hypothekarische Besicherung) mit 20 Jahre Laufzeit.

Der AK Test zeigt: Die Angaben über Kreditkosten wie Zinsen, Bearbeitungsgebühren, konkrete Beispielrechnungen sind meist sehr vage und ungenau. Die befragten Kreditvermittler verlangten eine Vermittlungsprovision von fünf Prozent der Kreditsumme. Einer nannte eine Provision von mehr als fünf Prozent. "Das ist ein klarer Verstoß gegen die gesetzlichen Standes- und Ausübungsregeln für Personalkreditvermittler", betont Glatz.

Bei den persönlichen Besuchen bei fünf Kreditvermittlern händigte kein einziger Kopien des Kreditvermittlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Es war auch in keinem der besuchten Geschäftslokale ein Aushang zu finden, der auf die Vermittlungsprovision hinweist, was ebenfalls gegen die gesetzlichen Informationspflichten verstößt.

Wer sich bei einem Kreditvermittler telefonisch über einen Kredit erkundigen möchte, kann mitunter eine teure Überraschung erleben: Ein Informationsgespräch über eine Mehrwertnummer, das 28 Minute dauerte, kostete den AK Tester 87 Euro! Der Anruf bei Handynummern ist meist eine Reise ins Niemandsland. Die Angerufenen stellen sich und die Firma nicht vor. "Als Anrufer weiß man nicht genau, mit wem man es zu tun hat", erklärt Glatz. Ein Kreditvermittler war trotz mehrfacher Versuche weder telefonisch noch persönlich erreichbar.

Die Analyse der Internetseiten von sechs Kreditvermittlern ergab, dass nur auf einer der sechs besuchten Websites die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abrufbar waren. Die Höhe der Vermittlungsprovision fand sich ebenfalls nur auf einer einzigen Homepage. Keine einzige Website bot den Alleinvermittlungsvertrag als Download an.

AK: Kreditvermittler müssen Konsumenten besser informieren

Die AK fordert, dass die Kreditvermittler die fünfprozentige Höchstgrenze für Vermittlungsprovisionen unbedingt einhalten. Die Vermittlungsprovision muss auch in den Geschäftslokalen ersichtlich ausgehängt sein. Außerdem soll der Kunden im Erstgespräch einen verbindlichen Alleinvermittlungsauftrag und Beispielrechnungen für den Kredit erhalten.

Weiters verlangt die AK, dass die Kundinnen und Kunden innerhalb einer Woche ab Unterzeichnung des Alleinvermittlungsauftrages vom Vertrag zurücktreten können. Konsumentenbeschwerden in der AK Konsumentenberatung und der AK Test zeigen, dass der Rücktritt vom Kreditvermittlungsvertrag häufig als "problemlos" oder "jederzeit möglich" bezeichnet wird - was innerhalb der vierwöchigen Bindungsfrist des Vermittlungsvertrages üblicherweise nicht zufreffend ist. Überdies müssen auch die Informationen auf den Websites verbessert werden. Die AK fordert, dass zumindest die Höchstsätze für Vermittlungsprovisionen auf Websites ersichtlich gemacht werden.

Tipps der AK Konsumentenschützer
+ Fragen Sie wegen eines Kredites selbst bei Banken nach und holen Sie mehrere Angebote ein, das kommt Sie üblicherweise günstiger. + Ein Kreditvermittler darf keine Schuldnerberatung anbieten. Bei ernsthaften Zahlungsproblemen muss er Sie auf eine gemeinnützige Schuldnerberatung hinweisen.
+ Bei Umschuldungen darf der effektive Jahreszinssatz des neuen Kredites nicht höher sein als der bereits bestehende - die Provision des Vermittlers miteingerechnt.
+ Der Kreditvermittlungsauftrag muss schriftlich erfolgen und folgende Angaben enthalten, sonst ist er ungültig: der Auftrag muss ausdrücklich auf die Vermittlung eines Kredites lauten mit Angaben von Nettokredithöhe, Gesamtbelastung, effektivem Jahreszinssatz, Anzahl, Höhe und Fälligkeit der Raten, Höchstprovision des Kreditvermittlers und höchstmöglicher Gesamtbelastung, spätestem Zeitpunkt für das Vorliegen der Kreditzusage, Kreditlaufzeit, Kreditsicherheit (z.B. Bürgschaft), Zinsgleitklausel.
+ Der Kreditvermittlungsauftrag kann nur befristet auf die Dauer von höchstens vier Wochen abgeschlossen werden.
+ Wenn Sie einen Entwurf des abzuschließenden Kreditvermittlungsauftrages verlangen, muss Ihnen der Kreditvermittler diesen kostenlos aushändigen.
+ Lesen Sie den Kreditvermittlungsauftrag genau durch und unterschreiben Sie bei Unklarheiten nicht.
+ Der Kreditvermittler darf maximal fünf Prozent der vertraglich vereinbarten Kreditsumme (ohne Zinsen) verrechnen.
+ Zuatzspesen - also Vergütungen wie Einschreib-, Vormerk- und Bearbeitungsgebühren - darf der Kreditvermittler nicht verlangen. + Achtung Kostenfalle: Zur gesetzlich möglichen Höchstprovision des Vermittlers kommen noch Bearbeitungsgebühren - üblicherweise zwischen einem und drei Prozent - der Bank hinzu sowie die staatliche Kreditvertragsgebühr (0,8 Prozent der Kreditsumme) oder die Prämie der von der Bank verlangten Ablebensversicherung.

AK Test Kreditvermittler: http://www.konsumentenschutz.at

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