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Bankomatgebühr der Raiffeisenbank NÖ-Wien

VKI kritisiert: Methode der Einführung gesetzwidrig

Die Raiffeisen Landesbank Niederösterreich-Wien (RLB NÖ-Wien) hat angekündigt, ihren Kunden ab Jahresbeginn 2003 Gebühren für die Geldbehebung über Bankomaten oder Foyer-Automaten zu verrechnen. Bargeldbehebungen am Foyer-Automaten sollen mit 30 Cent, jene bei Bankomaten mit 55 Cent zu Buche schlagen.

Einführung ist gesetzwidrig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) lehnt die Einführung von Gebühren für Bankomatbehebungen strikt ab und hält die Methoden der Einführung für gesetzwidrig.

Einseitige Ankündigung

Zum einen kann durch einseitige Ankündigung der Bank bei laufenden Verträgen eine solche Gebühr nicht rechtswirksam werden. Eine gegenteilige Klausel in den Bankomatbedingungen der Banken ist gesetzwidrig und wird derzeit vom VKI - im Auftrag des BMJ - mit Verbandsklage verfolgt.

Geld ohne Gebühr wieder zurückbekommen

Zum anderen darf - so der deutsche Bundesgerichtshof - es dem Kunden nicht unmöglich gemacht werden, sein der Bank zur Verfügung gestelltes Geld - ohne Gebühr - wieder zurückgezahlt zu bekommen. Es müssen dem Kunden zumindestens fünf Freibehebungen (am Schalter) bleiben, sonst liegt eine gröbliche Benachteiligung vor. Laut einer aktuellen Erhebung des VKI verrechnet die RLB NÖ-Wien jedoch für Barabhebungen am Schalter 80 Cent.

Falsches Signal

"Die RLB setzt ein falsches Signal. Statt fairer Bankomatbedingungen sowie kostenfreie Schalter-Barabhebungen sollen die Kunden geschröpft werden" kritisiert Dr. Peter Kolba, Leiter der VKI-Rechsabteilung und kündigt die Prüfung von Musterprozessen an.

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