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BAWAG vereinbart neue Zinsgleitklausel

Verbandsklage zeigt erste Wirkung. VKI fordert als nächsten Schritt Nachrechnung der Kredite.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - neben zahlreichen Musterprozessen und Sammelklagen - im Auftrag des BMSG auch eine Verbandsklage gegen die BAWAG.

 

Ziel der Klage: Die BAWAG soll sich bei variabel verzinsten Verbraucherkrediten aus der Zeit vor 1.3.1997 nicht mehr auf unbestimmte Zinsanpassungsklauseln berufen können und bei noch nicht zurückbezahlten Krediten Zinssatz und Kapitalsaldo korrigieren.

Ersten Teilerfolg errungen

Die Klage hat in der Praxis zu einem ersten Teilerfolg geführt. Die BAWAG teilte im Sommer 2004 den betroffenen Kreditnehmern mit, dass man sich bei der künftigen Zinsverrechnung an die heute verwendete (gesetzeskonforme) Zinsgleitklausel halten werde. Schon zuvor nahm die Bank von sich aus eine Reduzierung der Zinssätze vor. Von dieser Maßnahme sind laut BAWAG rund 5000 Kreditnehmer betroffen.

Reduzierung der Zinssätze

"Das ist ein erster Teilerfolg der VKI-Verbandsklage", freut sich Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. Doch damit gibt sich der VKI nicht zufrieden. "Es gilt nunmehr im weiteren Verfahren durchzusetzen, dass die BAWAG anhand dieser neuen Klausel die Altkredite neu durchrechnet und Zinssatz sowie den aushaftenden Kreditsaldo entsprechend korrigiert," zeichnet Kolba das weitere Prozessprogramm vor.

Der VKI berichtet unter dem Titel "Zinsenstreit" auf der Homepage www.verbraucherrecht.at laufend über den Fortgang der Prozesse bzw. der Einigungen mit verschiedenen Banken.

 

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