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BMSG/Dolinschek zu WEB/Strafurteile gegen Sparkassen-Mitarbeiter sind rechtskräftig

Utl.: Konsumentenschutzstaatssekretär fordert von Salzburger Sparkasse und ERSTE-Gruppe Schadenersatz für getäuschte Anleger und bietet Vergleichsgespräche an.

Wien (BMSG/STS) - Am 7.7.2003 wurden leitende Angestellte der Salzburger Sparkasse als Beitragstäter zum WEB-Bautreuhand-IMMAG-Skandal schuldig gesprochen. Zwei Personen sowie der Kreditreferent waren wegen des Verbrechens der Beihilfe zur Untreue zu langjährigen unbedingten Haftstrafen verurteilt worden. Die Verurteilten hatten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet. Wie soeben bekannt wurde, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Nichtigkeitsbeschwerden verworfen, damit sind die Verurteilungen de facto rechtskräftig. Über die Strafhöhe wird das Oberlandesgericht Linz noch zu befinden haben.

Damit hat die strafrechtliche Aufarbeitung des größten Anleger-Betrugs-Skandals der österreichischen Nachkriegsgeschichte vorerst sein Ende gefunden. Beim Landesgericht Salzburg sind aber Schadenersatzforderungen im Ausmaß von derzeit rund 54 Mio Euro zuzüglich Zinsen und Kosten von über 3200 geschädigten Anlegern gegen die Salzburger Sparkasse anhängig. Die Salzburger Sparkasse hat bislang die Straftaten und deren Auswirkungen bestritten und sich auf die Verjährung der Ansprüche berufen. Damit droht ein weiteres jahrelanges gerichtliches Tauziehen um die materielle Entschädigung der Opfer des Skandals.

"Ich hätte nun wenig Verständnis dafür, wenn die Salzburger Sparkasse bzw. die hinter ihr stehende ERSTE-Gruppe trotz Strafurteil die Entschädigung der Opfer weiter hinauszögern würde," betont Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek. Der VKI führt im Auftrag des BMSG und mit Unterstützung des Prozesskostenfinanzierers AdvoFin Sammelklagen gegen die Salzburger Sparkasse. "Ich gehe davon aus, dass die Geschädigten, die nun seit rund 15 Jahren auf Schadenersatz warten, froh wären, wenn nun eine rasche Lösung gefunden werden könnte," bekräftigte Dolinschek.

Die Klägergemeinschaft wird daher der Salzburger Sparkasse in den nächsten Tagen ein schriftliches Vergleichsangebot machen. Dieses wird in etwa 35 Mio Euro betragen und damit nur die Hälfte dessen ausmachen, was die Salzburger Sparkasse im Falle eines Prozessverlustes zu bezahlen hätte. "Wir hoffen darauf, dass die Salzburger Sparkasse unserem Angebot zustimmen und nun rasch in weitere ernsthafte Vergleichsgespräche eintreten wird, damit ein jahrelanger, kostenintensiver Rechtsstreit vermieden werden kann, der auch die Salzburger Justiz belastet", so der Staatssekretär weiter. "Ich stehe jedenfalls zur Verfügung, wenn es darum geht, einen fairen Ausgleich zu vermitteln."

(APA-OTS 17.3.2005)

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