Hintergrund für die wieder aufgenommenen Verhandlungen ist das von nahezu allen Versicherungen praktizierte Provisionssystem, bei dem die Provision des Vermittlers als Prozentsatz der während der gesamten jahrzehntelangen Vertragslaufzeit anfallenden Prämien berechnet wird. Hier ergeben sich sehr hohe Provisionen, die dem Versicherungskunden kalkulatorisch sofort zur Gänze in Rechnung gestellt werden. In der Folge werden die vom Versicherungsnehmer zu Beginn des Vertrages bezahlten Prämien nicht zur Kapitalbildung verwendet, sondern ausschließlich zur Abdeckung der Vermittlerprovision und der sonstigen Abschlusskosten.
Will ein Kunde seine Lebensversicherung in den ersten Jahren kündigen und sich sein bereits angespartes Kapital auszahlen lassen, oder vereinbart er eine Prämienstilllegung, so verliert er durch die vorrangige Abdeckung der Vermittlerprovision seine bereits geleisteten Zahlungen zur Gänze oder zumindest zu einem großen Teil. "Beim Verkauf von Lebensversicherungen müssen in erster Linie die Bedürfnisse der KonsumentInnen im Vordergrund stehen", so Dolinschek weiter. "Das Ziel dieser Gespräche muss also eine gesetzliche Lösung für Neuverträge sein".
Da dies bei bereits abgeschlossenen Verträgen keine Wirkung hätte, sollen auch hier noch Lösungsansätze erarbeitet werden. "Der Versicherungsverband Österreichs hat bei allen Themen Gesprächsbereitschaft signalisiert und ich bin mir sicher, dass wir im Zuge dieser Verhandlungen zu einem guten Ergebnis finden werden".