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Vergleich im WEB-Sparkasse-Prozess: 19,1 Millionen Euro für 3.340 Geschädigte!!

Größter Zivilprozess der 2.Republik kommt zu einem guten Ende. Geschädigten-Anwälte: Ein großer Erfolg mit Wermutstropfen.

Heute, am Montag den 7. November 2005, ist nach knapp zweijähriger Dauer im größten Zivilprozess der zweiten Republik mit einer Grundsatzeinigung der entscheidende Durchbruch gelungen. Die Anwälte von 3.240 Klägern und rund 100 außergerichtlichen Anspruchstellern haben mit der Salzburger Sparkasse ein Grundsatzeinigung abgeschlossen.

Die rund 3.340 WEB-Geschädigten erhalten von der Salzburger Sparkasse insgesamt 19,1 Millionen Euro und einen Prozesskostenbeitrag von 600.000,- Euro als Entschädigung. Nach Abzug der Prozesskosten können den Geschädigten  ca. 41% ihres verlorenen Kapitals ausbezahlt werden. (* Weitere Details der Einigung: Siehe Fußnote)

Die Geschädigten-Anwälte Markus Boesch, Manfred Korn, Werner Steinacher und Rudolf Tobler werden sämtliche Geschädigte danach umgehend über die Einzelheiten des Vergleichs informieren und ihnen gleichzeitig dessen Annahme empfehlen. Gerechnet wird mit einer Zustimmung von über 90 Prozent.

Die Anwälte bewerten die Grundsatzeinigung als großen Erfolg. 19,1 Millionen Euro und 600.000,-- Euro Prozesskostenzuschuss wurden erstritten. Das ist sehr viel Geld. Ohne den Prozess gegen die Hausbank des WEB-Bautreuhand Imperiums hätten die geschädigten Anleger überhaupt kein Geld gesehen. Die großen Anstrengungen und das hohe Risiko haben sich gelohnt.

Realistischerweise mussten die Geschädigten-Anwälte angesichts dieser Prozessstrategie zur Kenntnis nehmen, dass nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel erste rechtskräftige Urteile frühestens in den Jahren 2011 oder 2012 zu erwarten wären, und dies bei enorm in die Höhe getriebenen Verfahrenskosten. Das wäre für die immer älter werdenden WEB-Geschädigten unzumutbar gewesen.

Angesichts dieser Umstände halten die Geschädigten-Anwälte die heute erzielte Grundsatzeinigung für einen realistischen und vernünftigen Kompromiss: "Letztlich hat die Sparkasse doch Einsicht gezeigt. Es ist schön, dass die 3.340 WEB-Geschädigten nach nunmehr bereits Jahrzehnten (!) des Wartens endlich bares Geld sehen. Und es ist notwendig, dass dies heute und nicht erst im Jahr 2012 geschieht."

Salzburg, am 7. November 2005

Dr. Markus Boesch
Dr. Manfred Korn
Dr. Werner Steinacher
Dr. Rudolf Tobler

Rückfragen: Dr. Werner Steinacher 0662/88 34 73 o. 0664/39 22 944

(*): Für 736 Kläger mit Rechtschutzversicherung zahlen ihre Versicherer rund 825.000,-- Euro an Prozesskostenablöse hinzu, sodass diese Klägergruppe auf eine Vergleichsquote von 50% ihres verlorenen Kapitals kommt.

Die vom Verein für Konsumenteninformation vertretenen und vom Prozessfinanzierer AdvoFin finanzierten 2305 Kläger können nach Abzug der vom Prozessfinanzierer vorfinanzierten Prozesskosten und dessen Quote für die Finanzierung mit ca. 21% ihrer eingeklagten Kapitalsforderung rechnen.

199 auf eigenes Risiko klagende Geschädigte können mit einer Quote von ca. 41% ihres verlorenen Kapitals abzüglich eines Kostenbeitrags rechnen. Für rund 100 Klienten der Kanzleien der WEB-Geschädigten wird eine rund 20%ige Kapitalquote zur Auszahlung kommen können.

Ein gerichtlicher Vergleichsabschluss mit den genauen Vergleichsbeträgen pro Kläger ist für 19.12.2005 vereinbart.

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