Ziel der FMA-Gewinnbeteiligungs-Verordnung wird es sein, für Klarheit in der Definition der Bemessungsgrundlage, Nachvollziehbarkeit der Berechnung für den Versicherungsnehmer sowie Transparenz bei etwaigen Anpassungen zu sorgen. Die Verordnung wird nur für Neu-Verträge gelten. Die FMA hat aber klar gemacht, dass sie bei bestehenden Verträgen gegen jene Anbieter, die die Gewinnbeteiligungsmodalitäten einseitig zum Nachteil der Kunden verändert haben, einschreiten wird. "Wir haben Null-Toleranz für schwarze Schafe. Die werden zur Rechenschaft gezogen", so Dr. Traumüller.
"Es ist grundsätzlich nicht Politik der FMA, in die unternehmerische Freiheit und damit Verantwortung einzugreifen", stellt Dr. Traumüller neuerlich klar: "Nur, die Vertragsbedingungen und etwaige Änderungen müssen für den Versicherungsnehmer transparent, klar verständlich und nachvollziehbar sein." Die FMA-Verordnung wird daher einen Rahmen abstecken, innerhalb dessen sich die Anbieter individuell positionieren können.
Die FMA hat in dem Gespräch auch klar gemacht, dass sie gegen eine "Glättung" der Gewinnbeteiligungserträge im Zeitverlauf - um möglichst konstante und kontinuierliche Zuweisungen zu erreichen - als versicherungsspezifisches Merkmal nichts einzuwenden hat. Sie pocht aber darauf, dass die Gewinnabrechnung zeitnäher zu erfolgen hat. "Bis zu drei Jahre Zeitverzögerung sind einfach zu viel", so Dr. Traumüller.
Der Verordnungsentwurf soll im Herbst in die Begutachtung gehen.
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