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Dolinschek: Konsumenten bekommen bei Lebensversicherung einmal mehr Recht

Staatssekretär beauftragt VKI mit der Vertretung von Geschädigten auf Grund intransparenter Rückkaufsklauseln

 Wien (OTS) - Im Streit der Konsumentenschützer mit den Lebensversicherern wegen intransparenter Klauseln im Hinblick auf den Rückkaufswert von Lebensversicherungsverträgen bei vorzeitiger Kündigung gaben bislang alle 4 erstinstanzlichen Urteile den Konsumentenschützern Recht. Auch das HG Wien hat entsprechende Klauseln in einem Vertrag über eine fondsgebundene Versicherung der Aspecta nunmehr als intransparent und damit ungesetzlich erkannt. "Es freut mich, dass sich die Gerichte unserer Argumentation angeschlossen haben", betonte Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek. ****

"Mit dem Urteil des HG Wien haben wir einen weiteren Teilerfolg über unseren konsequenten Weg im Sinne der österreichischen Konsumenten erfolgreich erreichen können. Einmal mehr wird deutlich, dass wir uns mit unserer Rechtsansicht - im Gegensatz zu den Lebensversicherern - auf dem Boden des lupenreinen Konsumentenschutzes befinden. Wir werden daher auch weiterhin mit allen Mitteln versuchen, das Recht der Konsumenten einzufordern", so Dolinschek heute.

"Ich habe daher den VKI angewiesen, sofort alle Mittel auszuschöpfen, um der Verjährungstaktik der Lebensversicherer entgegen zu treten", sagte der Staatsekretär. Die zuletzt ergangenen Urteile haben nämlich erst nach Eintritt der Rechtskraft Auswirkungen für den einzelnen Konsumenten. Dolinschek geht davon aus, dass die Versicherungen alle rechtlichen Instanzen nutzen werden, was Jahre dauern kann - Jahre währenddessen mögliche Ansprüche von ehemaligen Lebensversicherungskunden verjähren könnten. Da die Versicherungen auch nicht bereit sind, diesbezügliche Verjährungsverzichte abzugeben, hat Dolinschek den VKI mit Sammelinterventionen beauftragt. Angesprochen sind alle jene Versicherungskunden, die Lebensversicherungsverträge, die ab 1.1.1997 abgeschlossen wurden, innerhalb der letzten 3 Jahre gekündigt haben. Der VKI rechnet sodann die Differenz zwischen dem tatsächlich ausbezahlten Rückkaufswert und jenem Wert, der auf Grund der bisherigen Judikatur vertretbar ist, kostenlos aus und interveniert bei den Versicherungen. Auch allfällige Klagen werden vom BMSG unterstützt. "Wir finanzieren diese Aktion, weil wir der Ansicht sind, dass die Verbraucher gerade im komplexen Bereich der Finanzdienstleistungen unterstützt werden müssen", meint Dolinschek abschließend.

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