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Dolinschek präsentiert Studie zu "Versicherungsvermittlern"

Versicherungsvermittler geben Kunden das Gefühl, gut betreut zu sein - mit den gesetzlichen Informationsvorschriften nehmen sie es nicht so genau

Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek hat angesichts der Tatsache, dass Konsumentinnen und Konsumenten insbesondere bei der so wichtigen Auswahl ihrer Pensionsvorsorge auf Versicherungsvermittler angewiesen sind, eine Studie in Auftrag gegeben, um zu untersuchen, ob die seit ca. eineinhalb Jahren geltenden gesetzlichen Deklarations-, Dokumentations- und Informationsvorschriften eingehalten werden. "Das Ergebnis ist leider nicht erfreulich. Versicherungsvermittler geben den Kunden zwar das Gefühl, gut betreut zu sein, die gesetzlichen Informationsvorschriften werden aber nicht sehr genau eingehalten", so Dolinschek im Rahmen der Pressekonferenz. ****

Versicherungsmakler, Versicherungsagenten, Mehrfachagenten, Strukturvertriebe, Vermögensberater und Banken wurden von 5 Testkäufern aus den Bundesländern Burgenland, Wien, Kärnten, Oberösterreich und Tirol besucht. Daraus resultierten 30 Beratungen, 30 Vertragsabschlüsse und 30 Vertragsrücktritte. Das Ergebnis war erschütternd: Abgesehen davon, dass viele Vermittler sich den Kunden gegenüber nicht richtig auswiesen (es macht einen Unterschied z.B. im Hinblick auf die Haftung, ob man als Versicherungsmakler oder als Versicherungsagent auftritt), erfüllten sie u.a. auch die Verpflichtung zur Erstellung eines Beratungsprotokolls, das Grundlage für die Auswahl des Produkts sein sollte, nur sehr mangelhaft. So ist etwa die Neugierde der Versicherungsvermittler bei den Vermögensverhältnissen des Antragsstellers sehr gebremst: nicht einmal ein Viertel der Vermittler fragte danach und hielt das Ergebnis auch schriftlich fest; bestehende Sparformen wurden überhaupt nur 2 Mal, Schulden gar nur ein Mal dokumentiert. Staatssekretär Dolinschek ist bestürzt: "Man kann nur hoffen, dass diese Themen zumindest mündlich erörtert wurden. Ich kann mir nicht vorstellen, wie man sonst eine seriöse Beratung durchführen will."

Überraschend auch das Ergebnis des Versuchs, die Deklarationsangaben der Vermittler mittels Versicherungsvermittlerregister zu überprüfen. Der Studienautor, immerhin ein Jurist mit der Zusatzqualifikation eines Versicherungskaufmannes, scheiterte, da statt ordnungsgemäßer Ausweisung oft nur der Firmenname mitgeteilt wurde. Das von der EU geforderte Register kann daher seinen Zweck - nämlich Konsumentinnen und Konsumenten die Kontrolle der Angaben der Vermittler zu überprüfen - gar nicht erfüllen!

"Was die Einhaltung der Deklarations-, Informations- und Dokumentationspflichten betrifft, sind alle Vermittlertypen aufgerufen, für eine Verbesserung in den eigenen Reihen zu sorgen. Die Vorschriften mögen zwar lästig sein, sollen aber letzten Endes doch eine adäquatere Beratung der Kunden ermöglichen", schloss Dolinschek.

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