Der VKI begrüßt die heute von Staatssekretärin Haubner bekannt gegebene aussergerichtliche Einigung mit dem Sparkassensektor. Sollten aber andere Sektoren der Kreditwirtschaft stur bleiben, ist der VKI für gerichtliche Klärungen gerüstet.
"Körberlgeld" durch künstlich hoch gehaltene Zinsen
Der Streit um die Verrechnung überhöhter Zinsen bei Verbraucherkrediten prägt seit Jahren das Verhältnis zwischen Banken und Konsumentenschützern. Bei Krediten vor 1.3.1997 haben die Banken bei sinkenden Referenzzinsen des Geld- und Kapitalmarkts die Vertragszinsen künstlich hoch gehalten und ihre Gewinnmargen erhöht. Bei Krediten nach dem 1.3.1997 haben sich viele Banken mit "Aufrundungsklauseln" ein "Körberlgeld" verdient. In beiden Fallgruppen ist der Verein für Konsumenteninformation (VKI) - im Auftrag von Konsumentenstaatssekretärin Haubner - durchaus erfolgreich gerichtlich vorgegangen. Die Zinsanpassungsklauseln aus der Zeit vor 1997 sind gesetzwidrig und nichtig; dasselbe gilt für die Aufrundungsklauseln in Kreditverträgen seit 1997.
Überraschendes OGH-Urteil
Im Sommer 2003 hat der Oberste Gerichtshof (OGH) jedoch - für Praxis und Lehre überraschend - erklärt, dass Rückforderungsansprüche von Kunden binnen drei Jahren verjähren sollen. Das führte zu einer für Konsumentenschützer wie Banken unangenehmen Situation: Zum einen kann man betroffenen Kreditnehmern nur raten, Ansprüche sofort einzuklagen. Zum anderen ist aber durch die Entscheidungen des OGH - das zeigen die Rückmeldungen von Kreditnehmern beim VKI - auch das Vertrauensverhältnis zwischen Kunden und Banken arg ramponiert.
Aussergerichtliche Einigung: "vernünftiger Schritt"
Der VKI begrüßt die heute von Staatssekretärin Haubner bekannt gegebene aussergerichtliche Einigung mit dem Sparkassensektor. "Dieser für beide Seiten vernünftige Schritt beweist, dass rasche und faire Verhandlungen mehr bringen, als jahrelange Streitereien vor Gericht," zeigt sich Dr. Claudia Feichtinger, Geschäftsführerin des VKI, erfreut. "Die anderen Sektoren der Kreditwirtschaft, die bislang ablehnend oder zögerlich reagiert haben, sind nun aufgerufen, sich rasch dieser Vereinbarung anzuschließen."
Service für Konsumenten
Der VKI hat und wird weiter konsequent die Interessen der Bankkunden vertreten. In diesem Sinn bietet er Konsumenten folgendes Service weiterhin an:
Er rechnet Verbraucherkredite mit variablen Zinsen aus der Zeit vor 1.3.1997 nach und interveniert bei der Bank. Kosten: 254,35 Euro / kostenloses Infopaket unter: 01/588770 (Der VKI weist darauf hin, dass die Arbeiterkammern für ihre Mitglieder diese Berechnungen - kostenlos - durchführen und man sich auch an den Verein für Abrechnungskontrolle unter 0810 820 840, Kosten: EUR 175, - für die Berechnung ohne Intervention beim Kreditinstitut - wenden kann.)
Der VKI übernimmt - im Zusammenwirken mit Staatssekretärin Haubner und den Arbeiterkammern - die Organisation von Sammelklagen gegen jene Bankinstitute, die sich gegenüber ihren Kunden stur zeigen und Rückzahlungen verweigern.
Der VKI unterstützt Rechtsanwälte, die für Kreditnehmer Ansprüche klagsweise geltend machen. (VKI-Handbuch für Rechtsanwälte: Argumente im "Zinsenstreit" / Preis: 389 Euro / Bestellungen: 01/58877 320)
Der VKI ist bereit, gegen jene Teile der Kreditwirtschaft, die sich weiterhin auf gesetzwidrige Aufrundungsklauseln berufen wollen, mit Verbandsklagen vorzugehen.