VKI ortet "Sprengstoff" im Zinsenstreit mit Banken
Lombard-Kartell: Banken wollten, dass die Entscheidung unter Verschluss bleibt. Sie wird aber nun veröffentlicht.
Banken konnten sich nicht durchsetzen
Am 11.6.2002 teilte die EU-Kommission in einer Presseausendung mit, dass sie gegen acht österreichische Banken Bußgelder wegen des Lombard-Kartells verhängt habe. Einige Banken haben sowohl die Entscheidung an sich, als auch die Veröffentlichung der Entscheidung durch die Kommission gerichtlich bekämpft. Nachdem nunmehr eine Einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung der Entscheidung abgelehnt wurde, hat die EU-Kommission die Entscheidung dem VKI übermittelt und gleichzeitig veröffentlicht. Der Volltext der Entscheidung ist auf
http://europa.eu.int/comm/competition/antitrust/cases/index/by_nr_73.html
- Sache COMP/36.571/D-1 Österreichische Banken "Lombard-Club"
für jedermann einsehbar.
Brisantes Material
"Die nun endlich veröffentlichte Entscheidung der Kommission liefert uns brisantes Material im Zinsenstreit mit manchen Banken", freut sich Dr. Peter Kolba, Leiter der VKI Rechtsabteilung.
Der Streit um überhöhte Kreditzinsen geht bekanntlich derzeit in eine neue Runde. Nach ersten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes (OGH) konnte vor allem mit dem Sparkassensektor eine zufriedenstellende außergerichtliche Einigung erzielt werden. Dagegen kommt es gegen andere Banken - die ihre Vorgangsweise in den 90-iger Jahren nach wie vor verteidigen und/oder sich auf die Verjährung von Ansprüchen berufen - derzeit zu einer Klagswelle (siehe Zinsenstreit).
Abgestimmtes Vorgehen der Banken
Die Entscheidung der Kommission liefert für diese Verfahren "Sprengstoff". So ist dort zu lesen, dass sich das Bestreben der österreichischen Banken, durch abgestimmtes Vorgehen - also gemeinsam auf Kosten der Konsumenten statt individuell auf Kosten der Konkurrenten - Margenverbesserungen zu erzielen, wie ein roter Faden durch die Untersuchungen der EU-Kommission zieht, an den Absprachen nahezu alle Kreditinstitute aller Sektoren beteiligt waren und den Banken die kartellrechtliche Relevanz ihrer Absprachen bewußt war.
Auf Kosten der Konsumenten
Die Kommission stellt ausdrücklich fest:
"In vielen Fällen nahmen die Banken etwa eine Senkung der Leitzinsen zum Anlass für eine sofortige Senkung der Einlagezinsen, ohne aber zugleich auch die Kreditzinsen zu senken, da sie "nur bei sich ändernder Zinsenlandschaft durch asymmetrische Zinsrunden gewinnen" konnten. Eine solche "asymmetrische" Weitergabe von Leitzinssenkungen, die den Banken - auf Kosten der Konsumenten - beträchtliche Zinsgewinne einbrachten, erforderte freilich für ihren Erfolg die vorherige Abstimmung untereinander. Die koordinierte Verzögerung der Senkung von Kreditzinsen war daher das erklärte Ziel aller entsprechenden Runden."
VKI-Position bestätigt
"Die Kommission bestätigt unsere Vorwürfe, dass sich die Banken gerade bei den Kreditzinsen auf Kosten der Kunden bereichert haben", sieht Dr. Kolba den Standpunkt des VKI untermauert. Der VKI wird dieses Material in den nun anstehenden weiteren Klagen gegen BAWAG, PSK, einzelne Raiffeisen- und Volksbanken verwenden und die Ansprüche auf Rückzahlung insbesondere auch auf Schadenersatz wegen Kartellverstoß stützen.
Um diese Vorwürfe jedoch weiter zu erhärten ist es notwendig, die zugrundeliegenden Dokumente zu kennen. Daher hat der VKI beim Gerichtshof erster Instanz auf Akteneinsicht in den Kartellakt geklagt. Dieses Verfahren ist anhängig und wird im Frühjahr 2004 entschieden.