Wien (OTS) - Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute, 31. August 2005, per Bescheid mit sofortiger Wirkung die Geschäftsaufsicht über das konzessionierte Wertpapierdienstleistungsunternehmen "AMIS Financial Consulting AG", Favoritenstraße 16, 1040 Wien, verhängt.
Gemäß § 21 Abs. 1 Wertpapieraufsichtsgesetz - WAG, BGBl. Nr. 753/1996 i.d.j.g.F. i.V.m. § 20 Abs. 6 Z 1 und § 70 Abs. 2 Bankwesengesetz - BWG, BGBl. Nr. 532/1993 i.d.j.g.F. wurde DDr. Martin Wagner zur fachkundigen Aufsichtsperson (Regierungskommissär) gemäß § 70 Abs. 2 Z 2 lit. a BWG bei der AMIS Financial Consulting AG mit sofortiger Wirkung für die Dauer der Gefährdung, längstens jedoch 18 Monate, bestellt.
Gemäß § 70 Abs. 2 BWG kann die FMA bei Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen eines WPDLU gegenüber seinen Gläubigern, insbesondere für die Sicherheit der ihm anvertrauten Vermögenswerte, zur Abwendung dieser Gefahr befristete derartige Maßnahmen durch Bescheid anordnen. Der fachkundigen Aufsichtsperson (Regierungskommissär), die dem Berufsstand der Rechtsanwälte oder der Wirtschaftsprüfer anzugehören hat, stehen alle Rechte des Abs. 1 Z 1 und 2 zu. Sie hat
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- dem WPDLU alle Geschäfte zu untersagen, die geeignet sind, die
obige Gefahr zu vergrößern, bzw.
- im Falle, dass dem WPDLU die Fortführung der Geschäfte ganz oder
teilweise untersagt wurde, einzelne Geschäfte zu erlauben, die die
obige Gefahr nicht vergrößern.
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Die Bestellung eines Regierungskommissärs bis zur Setzung allfälliger weiterer, rechtlicher Schritte durch die FMA erfolgte auf Grund offener Fragen zur Kundenbuchhaltung und zu den rechtlichen Verhältnissen des Unternehmens und dessen Umfeld.