Zum Inhalt

FMA warnt vor unseriösen Anbietern von Finanzdienstleistungen

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA warnt vor unseriösen Anbietern von Finanzdienstleistungen, die sich als Referenz auf nicht autorisierte vermeintliche Aufsichtsinstitutionen berufen.

Wien (OTS) - Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA warnt gemäß § 24 Absatz 6 des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) per Kundmachung im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 7. Juni 2005 vor Geschäften mit folgenden Anbietern von Finanzdienstleistungen mit angeblichem Sitz in den USA:

Benson & Raymond Acquisition (201 California Street, Suite 100, San Francisco, California 94111, USA),

Goldman Taylor Associates, 796 Fifth Avenue, New York, NY 10021-8401, USA,

Oakmont Financial Mergers, 130 Bellevue Avenue, New Port RI, 02840, USA,

Nationwide Merger & Acquisitions, 3178 Johnson Ferry Road Northeast, Atlanta, GA 30303, USA.

   Diese Unternehmen besitzen keine Konzession, die es ihnen gestattet, in Österreich die Beratung über die Veranlagung von Kundenvermögen, die Verwaltung von Kundenportefeuilles mit Verfügungsvollmacht im Auftrag des Kunden sowie die Vermittlung von Geschäftsgelegenheiten zum Erwerb oder zur Veräußerung von bestimmten Finanzinstrumenten anzubieten.

   Als Referenz verweisen diese Anbieter unter anderem auch auf folgende vermeintliche Aufsichts- oder Regulierungsinstitutionen in den USA, die von Fall zu Fall - unter verschiedenen Telefon- oder Faxnummern sowie Email-Adressen - kontaktiert werden können und Auskünfte im Sinne des Anbieters erteilen:

International Regulatory Commission, 2505 S. State Street, Salt Lake City, UT 84115-3109, USA,

International Exchange Regulatory Commission, 2690 Fairlawn Drive, Winston-Salem NC, 27106, USA,

International Compliance Commission, 8968 US Highway 64 Suite 403, Arlington, TN 38002, USA.

   Die FMA stellt dazu fest, dass es sich bei diesen Referenzen um keine in den USA gesetzlich autorisierten Aufsichts- oder Regulierungsinstitutionen handelt. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass sie mit den dubiosen Finanzdienstleistern zusammenarbeiten.

   Obige Anbieter haben zahlreiche Anleger in Österreich unaufgefordert via Email, Telefon oder Fax kontaktiert und diesen vor allem Aktien der Unternehmen "Alliant Diagnostics Inc." (USA) sowie "Soccer Direct International Limited" (Seychellen) in außerbörslicher Transaktion angeboten. Dabei solle es sich um lukrative Investments in sogenannte Start-up-Unternehmen handeln, so die Anbieter. Als Referenzen werden obige vermeintliche Aufsichtsinstitutionen genannt.

   So lange der Anleger investiert bleibt, werden in fiktiven Buchungsmitteilungen ansehnliche Gewinne ausgewiesen, um weiteres Geld herauszulocken. Will der Anleger sein angebliches Investment verkaufen, um die vermeintlichen Gewinne zu realisieren, so treten plötzlich Probleme auf. Es wird etwa zuerst aufgefordert, Geld nachzuschießen, um inzwischen eingetretene Verluste ausgleichen zu können. Es wird aufgefordert, vorab Gebühren oder Steuern (mit kopierten originalen US-Steuerformularen) zu überweisen, damit der Gewinn tatsächlich lukriert werden kann. Es wird vorab die Zahlung einer "restriction fee" bzw. einer "lock-up fee" - zum Teil auch vorgeblich "refundable" - verlangt. Trotz dieser Zahlungen kann aber der vermeintliche Anlagegewinn nicht realisiert werden, wird kein Geld an den Anleger rück überwiesen. Zum Teil kontaktieren den Kunden dann auch vermeintliche Dritt-Anbieter, die vorgeben gegen derartige Gebühren das investierte Geld zurückzuführen.

   Der FMA ist kein Fall bekannt, bei dem das investierte Geld oder gar ein vermeintlicher Gewinn an den Investor rück überwiesen worden ist. Es ist vielmehr von einem komplex organisierten Betrug auszugehen.

   FMA-Vorstandsmitglied Dr. Kurt Pribil mahnt Anleger zu äußerster Sorgfalt und Vorsicht bei der Geldanlage: "Seien Sie besonders misstrauisch, wenn Sie ein Finanzdienstleister kontaktiert, ohne dass Sie ihn dazu aufgefordert haben. Dieses so genannte ´Cold Calling´ ist in Österreich gesetzlich verboten. Überprüfen Sie, ob der Anbieter überhaupt berechtigt ist, die angeboten Finanzdienstleistung zu erbringen, über die entsprechende Konzession verfügt. Und überprüfen Sie auch sorgfältig von diesem Anbieter vorgegebene Referenzen." Ein telefonischer Rückruf, ein Fax, ein Email oder eine beeindruckende Website im Internet seien jedenfalls noch lange kein Beleg für die Seriosität eines Anbieters.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Pressekonferenz: VKI klagt AWD

Der VKI hat - mit Unterstützung des Prozessfinanzierers FORIS AG - eine erste Sammelklage gegen den AWD eingebracht. 125 Kläger und ein Streitwert von rund 2 Mio Euro. Das System AWD steht zur gerichtlichen Prüfung an. Informationen aus der Pressekonferenz des VKI und FORIS.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang