Fremdwährungskredite sind "Spekulationsgeschäfte". Viele enthalten gesetzwidrige Aufrundungsklauseln, durch die die Kreditnehmer benachteiligt werden. Der VKI warnt die Konsumenten vor den Risiken solcher Kredite und droht den Banken mit Verbandsklagen.
Aufrundungsklauseln gesetzwidrig
In der Sendung HELP TV vom 24. September hat der VKI (Verein für Konsumenteninformation) - anhand eines konkreten Falles - aufgezeigt, dass Fremdwährungskredite "Spekulationsgeschäfte" sind und vor den Risken bei solchen Krediten (Zinsenrisiko, Währungsrisiko, Tilgungsträgerrisiko) gewarnt. Darüberhinaus enthalten viele Zinsgleitklauseln bei Fremdwährungskrediten gesetzwidrige Aufrundungsklauseln. Der Zinssatz wird in der Regel gebildet aus: LIBOR plus Aufschlag; dabei findet sich in vielen Klauseln, dass sodann auf das nächste Achtelprozent aufzurunden ist.
Kreditnehmer benachteiligt
Diese einseitige Rundung benachteiligt den Kreditnehmer - jedenfalls statistisch betrachtet - um 0,06 % der Kreditsumme pro Jahr. Das sind bei einer Kreditsumme von 200.000 Euro immerhin 120 Euro pro Jahr. Für die Banken ein "Körberlgeld", für die Kreditnehmer eine ungerechtfertigte Mehrbelastung.
VKI fordert Zurückzahlung
Der VKI hat nun - im Auftrag von Konsumentenstaatssekretärin Haubner - eine Vielzahl von Kreditinstituten in ganz Österreich abgemahnt, auf diese Klausel zu verzichten und die zu Unrecht kassierten Zinsen zurückzuerstatten - sprich, sich auf die Klausel nicht mehr zu berufen.
OGH - Entscheidungen stimmen optimistisch
"Wir hoffen, dass die Banken zu einer aussergerichtlichen Lösung bereit sind, sonst wäre die Konsequenz, dass der VKI diese Klauseln mit Verbandsklagen bekämpfen würde", sagt Dr. Peter Kolba, Leiter der VKI-Rechtsabteilung, und ist - im Hinblick auf drei OGH Entscheidungen aus dem Frühjahr 2003 zu "Aufrundungsspiralen" bei Euro-Krediten - auch optimistisch, bei Gericht Recht zu bekommen.