Weitere Banken sagen pauschale Rückerstattung zuviel verrechneter Zinsen zu.
Nicht alle Banken leisten Entschädigung
Der VKI (Verein für Konsumenteninformation) lässt nicht locker. Nach dem aussergerichtlichen Vergleich mit dem Sparkassensektor ist ihm nunmehr ein weiterer Verhandlungserfolg gelungen: Auch mit Banken anderer Sektoren wurden ähnliche Vereinbarungen abgeschlossen, die den Kunden Entschädigungen bringen. Dazu zählen: Raiffeisenlandesbank Tirol, Raiffeisenlandesbank Kärnten und Raiffeisenregionalbank Fieberbrunn-St. Johann i.T., Salzbuger Landeshypothekenbank, Landes Hypothekenbank Tirol AG und Hypo Alpe-Adria-Bank AG sowie Vorarlberger Volksbank. Auch die Raiffeisenbank NÖ-Wien kündigt Refundierungen an. Gegen andere Banken - vor allem im Volksbankensektor - wurden dagegen Verbandsklagen eingebracht.
Aufrundungsklauseln bei Fremdwährungskrediten
Seit Herbst 2003 geht der VKI - im Auftrag des BMSGK - auch gegen reine Aufrundungsklauseln in Fremdwährungskrediten vor. Bei diesen Krediten definieren viele Banken einen Indikator und schlagen zu dessen Wert zu bestimmten Anpassungszeitpunkten eine festgelegt Marge auf. Dann wird auf das nächste Achtel- oder gar Viertelprozent aufgerundet. Da Fremdwährungskredite gerade von Häuselbauern in der Regel über hohe Kreditsummen aufgenommen werden, kommt es auch da zu durchaus beachtlichen Zinsschäden. Bei einem Kredit über 200.000 Euro kann der Schaden seit 1997 - statistisch betrachtet - bei 870 Euro liegen.
Gutschriften für laufende Kredite
Zunächst konnte mit dem Sparkassensektor (Erste, BACA, Sparkassen) ein richtungsweisender aussergerichtlicher Vergleich gefunden werden: Die Klauseln kommen nicht mehr zur Anwendung und es wird nur mehr kaufmännisch oder gar nicht gerundet. Für die Vergangenheit bekommen alle betroffenen Kreditnehmer - wenn der Kredit noch nicht zurück bezahlt ist - einen Pauschalbetrag als Zinsenrefundierung gut geschrieben. Sie können bis 31.12.2003 (bzw spätestens 31.3.2004) mit Gutschriften rechnen. Kunden, die den Kredit bereits zurück bezahlt haben, müssen sich hingegen selbst an ihre Bank wenden.
Gerichtliche Schritte bei Uneinsichtigkeit
"Es ist erfreulich, dass die Einigung mit den Sparkassen bei Fremdwährungskrediten nun auch andere Institute bewegt hat, von sich aus ihre Kunden zu entschädigen", freut sich Dr. Peter Kolba, Leiter der VKI-Rechtsabteilung, über die gelungenen Verhandlungen. Und bleibt am Ball: "Gegen jene, die sich stur zeigen, wird gerichtlich vorgegangen."
Detaillierte Informationen zum "Zinsenstreit" (bei Fremdwährungskrediten, aber auch bei den alten Zinsanpassungsklauseln aus der Zeit vor 1.3.1997) findet man auf www.konsument.at/zinsen .