"Nach zweijährigen Verhandlungen zwischen dem Konsumentenschutzministerium und der VAV Versicherung über die Frage der Anpassung der Prämien im Kfz-Bereich gelang nunmehr, eine einvernehmlich Lösung zu erzielen. Damit wird auch im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten ein sich abzeichnender jahrelanger Rechtsstreit mit unsicherem Ausgang vermieden", erklärt heute Bundesministerin Ursula Haubner.
Letztlich ging es darum zu klären, ob die - seit längerer Zeit ohnedies nicht mehr verwendete - Klausel in den Versicherungsbedingungen, derzufolge die Anpassung der Prämien auf den Schadensverlauf der jeweiligen Risikogruppe - in diesem Fall des Kfz-Bereiches - und nicht auf das individuelle Verhalten des jeweiligen Versicherungsnehmers abstellt, dem Transparenzgebot des Konsumentenschutzgesetzes entsprach. Diese Frage wurde - auch im Lichte der neueren Rechtssprechung - einvernehmlich geregelt.
Die VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft wird bei aufrechten Versicherungsverträgen mit Konsumenten eine automatische Korrektur der Prämie nach dem niedrigeren VPI vornehmen. Davon betroffen sind in etwa 1% der Versicherungsnehmer der VAV. Diese werden von der VAV Versicherung beginnend mit September 2006 unaufgefordert verständigt und erhalten ein etwaiges Guthaben ausbezahlt. Weiterführende Auskünfte erteilt der Verein für Konsumenteninformation.
"Damit ist sichergestellt, dass in der überwiegenden Anzahl der Fälle, die Konsumentinnen und Konsumenten ohne weiteres Zutun zu ihrem Geld kommen", erklärt Haubner abschließend.