Zum Inhalt

Info: Listerien-Quargel - VKI bringt Sammelklage gegen Prolactal ein

Für acht Geschädigte wird - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - ein Schaden von rund 80.000 Euro gerichtlich geltend gemacht.

Der VKI hat für acht Geschädigte - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - gegen den Erzeuger des "Listerien-Quargels" (Firma Prolactal GmbH mit Sitz in Linz) wegen durch den Genuss des Käses verursachten schweren Erkrankungen bzw auch zwei Todesfällen Sammelklage eingebracht. Der Streitwert beträgt rund 80.000 Euro.

Trotz ärztlicher Gutachten war das Unternehmen aussergerichtlich nicht bereit, Ansprüche der Geschädigten anzuerkennen und Schadenersatz zu leisten. Vielmehr versucht das Unternehmen, durch firmenrechtliche Spaltung und Übernahme die finanziellen Risken auf die Prolactal SauermilchkäsevertriebsgmbH mit Sitz in Hartberg abzuschieben.

Zum Jahreswechsel 2009/2010 gab es rund um Quargel-Käse in Österreich und Deutschland Listerien-Alarm. Laut Medienberichten waren 21 Personen betroffen; es gab angeblich auch 5 Todesfälle. Dieser Käse soll im Hartberger Werk der Firma Prolactal erzeugt worden sein.

Der VKI hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums die Geschädigten gesammelt, ärztlich begutachten lassen und letztlich in acht Fällen Ansprüche gegen Prolactal gestellt. Prolactal war nicht bereit, diese Ansprüche anzuerkennen bzw zu befriedigen. Die Geschädigten - sechs zum Teil schwer erkrankte Personen, in weiteren zwei Fällen die Erben von Verstorbenen - haben ihre Ansprüche dem VKI zum Inkasso abgetreten. Rechtsanwalt Dr. Dieter Gallistl (Linz) hat die Sammelklage mit einem Streitwert von rund 80.000 Euro heute beim Landesgericht Linz eingebracht. Es werden Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schadenersatz aufgrund von Schutzgesetzverletzungen (ua. die EGVO 2073/2005) und nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz geltend gemacht. Die Geschädigten haben sich überdies dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Graz als Privatbeteiligte angeschlossen.


"Wir hoffen immer noch, dass das Unternehmen die Geschädigten ohne langes Verfahren rasch und ordentlich entschädigt" sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. "Doch wenn man versucht, der Haftung zu entgehen, werden wir die Ansprüche gerichtlich durchsetzen."

Die Firma Prolactal hat im Juni 2010 den Käsebetrieb in Hartberg firmenrechtlich abgespalten und in ein Tochterunternehmen, die Prolactal SauermilchkäsevertriebsgmbH, eingebracht. Die Folge: Alle Haftungen sollen von dieser Firma aufgefangen werden. Dennoch haftet Prolactal - betragsbeschränkt - weiter neben dieser Firma.

"Geschädigte können überdies binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung der Spaltung im Amtsblatt gegenüber Prolactal die Sicherstellung ihrer Ansprüche verlangen", erklärt Dr. Peter Kolba. Die Veröffentlichung war am 9.11.2010 in der Wiener Zeitung erfolgt. "Es wird also Prolactal nicht gelingen, die Haftung auf eine kleine Firma abzuschieben und sich selbst rauszuhalten", resümiert Dr. Kolba.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Urteil: VAV-Kasko Abrechnung bei Totalschaden gesetzwidrig

Die Definition des Totalschadens in den Kaskoversicherungsbedingungen der VAV ist gesetzwidrig. Es kommt nämlich auch dann zu keinem vollen Ersatz der Reparaturkosten, wenn die Reparaturkosten die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert unwesentlich übersteigen. Damit werden die Erwartungen des Durchschnittsverbrauchers nicht erfüllt.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang