Urteil: OLG Linz bestätigt - Generelle Haftungsfreizeichnung für Fahrlässigkeit in Bankbedingungen gesetzwidrig
Der VKI-Klage gibt nun auch in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Linz vollinhaltlich Recht: Die Bank direktanlage.at verwendet in ihren Geschäftsbedingungen ua eine Klausel, welche die Haftung der Bank für Schäden "welcher Art und Ursache auch immer" bei leichter Fahrlässigkeit der Bank ausschließt. Das ist gesetzwidrig, so nun das Oberlandesgericht Linz.