Zum Inhalt

Ausgabe 01

All articles on the topic

Urteil: VAV-Kasko Abrechnung bei Totalschaden gesetzwidrig

Die Definition des Totalschadens in den Kaskoversicherungsbedingungen der VAV ist gesetzwidrig. Es kommt nämlich auch dann zu keinem vollen Ersatz der Reparaturkosten, wenn die Reparaturkosten die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert unwesentlich übersteigen. Damit werden die Erwartungen des Durchschnittsverbrauchers nicht erfüllt.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang