Der VKI führt gegen den AWD Österreich fünf Sammelklagen mit einem Streitwert von rund 40 Mio Euro. Der AWD bestreitet die Zulässigkeit der Sammelklagen. Das Handelsgericht Wien hat in bislang zwei Entscheidungen (HG Wien 16.11.2009, 43 Cg 81/09y; HG Wien 7.7.2010, 48 Cg 86/10x) allerdings die Zulässigkeit der Sammelklage beim Vorwurf der "systematischen Fehlberatung von Anlegern" ausdrücklich bejaht. Diese Entscheidungen sind nicht anfechtbar (OLG Wien 22.2.2010, 2 R 243/09h).
Der AWD gehört heute der schweizer Versicherung SWISS LIFE. Deren größter Einzelaktionär ist der AWD-Gründer Carsten Maschmeyer. Dieser beruhigt laut der renommierten schweizer Handelszeitung-online (Ausgabe 27.7.2010) (http://www.handelszeitung.ch/artikel/Unternehmen-_AWD-soll-fit-und-groesser-werden_762543.html)
die Aktionäre von SWISS LIFE wie folgt: "Swiss Life hat bei AWD noch eine Reihe anderer Baustellen zu bewältigen, etwa vor Gericht laufende Klagen in Österreich. Ein Grund zur Sorge sei das aber nicht. «Es gibt in Österreich keine Sammelklage», beruhigt Maschmeyer. Das Gericht habe die Fälle lediglich gebündelt. «Jeder Kläger muss seine Klage eigenständig einreichen», sagt er. Der Grund für den Unmut in Österreich sieht Maschmeyer im Erfolg von AWD. «Ich habe das Gefühl, dass der Erfolg die Lobbyisten in Österreich stört.»"
Verweigert da jemand, der mit dem Verkauf des AWD an die SWISS LIFE (laut Handelszeitung um rund 2 Mrd Franken) gutes Geld gemacht hat, nach dem Motto, "dass nicht sein kann, was nicht sein darf", die Wahrnehmung der Realität?