Info: Konsumentenrecht und Banken
Ein neues Buch im Linde-Verlag - die AutorInnen kommen aus dem VKI: Gelbmann/Jungwirth/Kolba.
Ein neues Buch im Linde-Verlag - die AutorInnen kommen aus dem VKI: Gelbmann/Jungwirth/Kolba.
Der vorzeitige Ausstieg aus einer Lebensversicherung der Clerical Medical kann je nach Tarifbestimmung zur Verrechnung eines Abzuges unter dem Titel Marktpreisanpassung führen. Dieser Abzug ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot gesetzwidrig.
Verbandsklagen gegen gesetzwidrige Klauseln und gesetzwidrige Praktiken enden mit Unterlassungsvergleichen durch GMX.
Nach österr. Recht "reist" die Ware auf Gefahr des Käufers - nur im Fernabsatz kann man auch zu kundenfreundlichen Lösungen finden.
In zwei - bislang unveröffentlichten Urteilen - hat das OLG Wien (nicht rechtskräftig) zu einer Reihe von typischen Fragen rund um falsche Anlageberatung Stellung genommen.
Dennoch finden die im Dezember (6.12. und 7.12.2010) geplanten Verhandlungen nicht statt.
Nach einer aktuellen Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofes ist bei Annullierung des Zubringerfluges für die Bemessung der Ausgleichsleistung (zwischen € 250 und € 600 je nach Flugstrecke) nicht nur die Entfernung zum Zielort des annullierten Zubringerfluges maßgeblich, sondern der letzte Zielort des direkten Anschlussfluges.
Der VKI führte im Auftrag des BMASK ein Verbandsklagsverfahren gegen Hutchison 3G Austria GmbH zum Thema Schriftgröße von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bank haftet für Schaden, der dadurch entstanden ist, dass anstatt CHF 600.000 dieselbe Summe in Euro überwiesen wurde.
Eine prozentuelle Provision für die Abwicklung eines Sparbuches im Todesfall des Kunden ist unzulässig.
Itonia zahlt bei Musterprozessen des VKI nach Einbringung der vorbereitenden Schriftsätze. Damit vermeidet sie Grundsatzurteile der Gerichte.
Nach einem aktuellen Urteil des HG Wien geht der Streit um die Kündbarkeit der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge weiter.
Dieser bewährte Kommentar liegt in aktueller 3. Auflage neu vor.
VKI gewinnt - im Auftrag des BMASK - beim HG Wien Verbandsklage gegen Orange. Die beanstandete Klausel verschleiert dem Kunden, was er bei Überschreiten des vereinbarten Downloadvolumens zu zahlen hat.
Hinweise auf Beschränkung auf "Vorteils-Club"-Mitglieder in der Werbung nicht ausreichend deutlich.
Der VKI hat gegen Erste Bank und Bank Austria Verbandsklagen gewonnen und die Banken aufgefordert, den Urteilen auch gegenüber den Kunden nachzukommen. Die Bank Austria bietet "Kulanz", die Erste Bank will eine Ersatzberechnung der Zinsen, nach der die Kunden Rückzahlungen an die Bank leisten müssten. Der VKI ruft Geschädigte auf sich zu melden und wird diesen bei der Rechtsdurchsetzung beistehen.
Nach behördlicher Schließung der Fahrschule warten hunderte - meist junge - Kunden auf die Rückzahlung bezahlter Entgelte. Der VKI geht nun - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - mit Musterprozessen vor.
Der VKI gewinnt eine Verbandsklage - geführt im Auftrag des BMASK - gegen den Heimträger Humanocare um typische strittige Klauseln in einem Heimvertrag.
Der OGH bejaht - in einem Musterprozess der Advofin - die Haftung der Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen GmbH für jene Gelder, die von den in Konkurs gegangenen AMIS-Firmen "gehalten" und nicht zurückbezahlt wurden. Jedem betroffenen Anleger stehen bis zu 20.000 Euro seines Schadens zu. Ob die Anlegerentschädigung dies - ohne Hilfe des Staates - leisten kann, ist höchst fraglich.
Im Auftrag des BMASK klagte der VKI ua die Mobilkom, die trotz Zahlungsdienstegesetz weiterhin eine Zahlscheingebühr verrechnet. Das HG Wien wiederholt nun auch in diesem Verfahren deutlich und ausführlich: Das ist nicht mehr zulässig!
Eine Verbandsklage des VKI - im Auftrag des BMASK - gegen den AWD wurde in 13 von 14 Punkten vom OGH abgewiesen. Die Dokumentationen des WAG dienten "nicht dem Schutz der Kunden vor unrichtigen oder unvollständigen Informationen", sondern nur zur Überwachung der "Wohlverhaltensregeln" durch die FMA. Diese Form der "Formularkontrolle" bringt den Kunden wenig - das WAG wird so zum "Anlageberater-Schutzgesetz".
Der VKI vertritt rund 2500 Geschädigte in 5 Sammelklagen und einer Reihe von Musterprozessen. Beim HG Wien sind - so das Gericht - 653 einzelne Verfahren gegen den AWD anhängig. Im Herbst wird nahezu täglich gegen den AWD verhandelt.
OGH zur Anwendbarkeit des § 25 c KSchG bei Eigeninteresse des Mithaftenden und zu den Kriterien bei der Sittenwidrigkeitsprüfung einer Mithaftung für Kreditverbindlichkeiten.
AWD-Gründer negiert in der Handelszeitung-online die Zulassungen der Sammelklagen gegen den AWD Österreich.
BGH bestätigt Judikatur, dass Anleger dem Anlageberater vertrauen darf und nicht dessen Angaben durch Studium des Prospektes gegenchecken muss.
Der VKI war mit Verbandsklage im Auftrag des BMASK auch gegen die Geschäftsbedingungen der - von der Bank Austria emittierten - Teilschuldverschreibungen "Callable Snowball Floater" vorgegangen. Nun erging auch hierzu das Urteil des Obersten Gerichtshofes, der sich in seiner Begründung auf das jüngst ergangene gegen die Erste Bank stützt: Das einseitige Kündigungsrecht der Bank ist gesetzwidrig.
Ab 1. Juli 2010 wird Telefonieren in der EU billiger. Aufgrund einer EU-Verordnung müssen Betreiber die Preise neuerlich senken. Es bestehen für Konsumenten Schutzvorkehrungen betreffend Datenroaming.
Dauerrabattnachzahlungsklauseln, nach denen der rückforderbare Betrag mit längerer Vertragsdauer steigt statt sinkt, widersprechen § 8 Abs 3 VersVG und sind gröblich benachteiliegend. Das gesetzliche Kündigungsrecht wird untergraben.
In der größten VKI-Sammelklage III gegen den AWD (1305 Ansprüche - Streitwert rund 21 Mio Euro) findet am 7.7.2010 beim HG Wien die erste Verhandlung statt. Wir fassen unsere Vorwürfe gegen das "System AWD" nochmals zusammen.
Anfang 2010 startete die AMA eine Werbekampagne mit dem Titel "Jedes Joghurt stärkt Ihre Abwehrkräfte". Dagegen ging Danone mit Klage und Antrag auf Einstweilige Verfügung vor, weil sich die AMA-Kampagne auf den Werbeslogan von Actimel bezieht, die AMA für ihre gesundheitsbezogene Angabe aber keine formale Zulassung habe. Das Gericht erließ nun die einstweilige Verfügung gegen die AMA.
Der VKI hatte im Auftrag des BMASK Verbandsklage gegen vier Mobilfunktbetreiber eingebracht. Nun liegt die erste Entscheidung im Verfahren gegen T-Mobile Austria vor: Dem Unterlassungsbegehren wurde vom HG Wien vollinhaltlich stattgegeben, da Gebühren "für die Verwendung bestimmter Zahlungsinstrumente" seit Inkrafttreten des ZahlungsdiensteG (kurz: ZaDiG) unzulässig sind.
Der VKI klagte die Erste Bank im Rahmen eines Verbandsverfahrens wegen Zins- und Kündigungsklauseln in den Emissionsbedingungen von Bankschuldverschreibungen.
Der OGH gab dem VKI in einem - vom BMASK beauftragten - Verbandsverfahren nun Recht und untersagte einem Matratzenhersteller die irreführende Werbung mit einem veralteten Testurteil eines Konsument-Matratzentests.
Der Vermittler haftet auf Grund seines Eigeninteresses und des zustande gekommenen Auskunftsvertrages selbst für den Schaden durch die fehlerhafte Beratung im Zusammenhang mit dem AMIS Generationsplan.
Im Golf von Mexiko werden durch das austretende Öl der Bohrplattform Strände verschmutzt. Nun gibt es Pressemeldungen, dass auch im Roten Meer in Ägypten angeblich Probleme mit Ölaustritten aus einer Bohrleitung bestünden und Strände durch Öl verschmutzt wurden. Reisende fragen, welche Rechte sie haben.
In der größten VKI-Sammelklage III gegen den AWD (1305 Ansprüche wegen Immofinanz - Streitwert rund 21 Mio Euro) findet am 7.7.2010, 13.00 - 15.00 beim HG Wien die erste Verhandlung statt. Im Herbst folgen weitere Verhandlungen zu den anhängigen Sammelklagen.
Der OGH hatte sich anlässlich einer Klage eines Arbeitnehmers einer Gesellschaft, mit der Frage der Durchgriffshaftung in einer Limited auf den Gesellschafter zu befassen.
Die Haftung von Fluggesellschaften für das Gepäck ist auf gut 1100 Euro begrenzt. Für nicht gesondert versichertes Gepäck ist dies die Gesamtobergrenze für alle Schäden, urteilte der EuGH.
Eine Fluggesellschaft darf Reisende grundsätzlich nicht vom Rück- oder Weiterflug ausschließen, wenn sie den Hinflug oder eine Teilstrecke nicht antreten. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn der Fluggast schon bei der Buchung plant, eine Teilstrecke verfallen zu lassen, um sich einen Preisvorteil zu verschaffen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen den Verein "Konsumenten-Schutz für den österreichischen Kapitalmarkt" beim Handelsgericht Wien eine umfangreiche einstweilige Verfügung erwirkt. Dieser darf sich - bis zu einem endgültigen Urteil - nicht mehr als "Konsumentenschützer" oder "Konsumentenschutzorganisation" bezeichnen, wenn er gleichzeitig als Versicherungsmakler oder Finanzdienstleister tätig ist und auch nicht zur Verwechslung mit dem VKI Anlass geben.
Der OGH nimmt jüngst Stellung zum Rücktrittsrecht des Verbrauchers, wenn bei einem Aktienerwerb die Prospektpflicht nach dem Kapitalmarktgesetz verletzt wurde.
In einem weiteren Verbandsverfahren gegen ein Leasingunternehmen bestätigt der OGH die Rechtsansicht der Vorinstanzen und spricht sich gegen die Zulässigkeit einiger Klauseln von Finanzierungsleasingverträgen aus.
In einer im Auftrag des BMASK geführten Verbandsklage des VKI hat der OGH nun vier Vertragsklauseln eines Mietvertragsformulars für den Teilanwendungsbereich des MRG für unzulässig erklärt.
Die Frage der Eigenverantwortung und des Mitverschuldens des Geschädigten kann nur einzelfallbezogen unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Falles beantwortet werden.
Erstmals stellt nun der OGH Kriterien zur Abgrenzung zwischen dem nach § 3 PHG haftendem Hersteller eines von ihm zusammengesetzten neuen Produktes (Assembling) und der nicht haftungsbegründenden Tätigkeit als montierender Händler auf.
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