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Info: Schiffsfonds "unter Wasser" - Prüfung von Schadenersatzansprüchen

Der VKI sammelt Beschwerden von Bankkunden, denen "geschlossene Fonds" (Schiffsfonds, Immobilienfonds, ….) als "risikolose Veranlagungen" für die Pensionsvorsorge verkauft wurden und die nun um Ihr Erspartes sorgen müssen.

Ein Aufruf in der Sendung "Bürgeranwalt" Anfang Mai hatte große Resonanzen: Es langten beim VKI über 100 Beschwerden - überwiegend von Bankkunden (Schwerpunkte bilden Raiffeisen, Erste Bank und BKS) - ein, wo die Kunden sich seitens der Bank nicht ausreichend über die Risken von geschlossenen Fonds (insbesondere Schiffs- und Immobilienfonds) beraten sehen. Was als sichere Anlage - oft für die Pension - verkauft wurde, entpuppt sich nun als eine riskante Unternehmensbeteiligung. "Ausschüttungen" der Vergangenheit werden - wegen "Insolvenzgefahren" - rückgefordert, jetzt erst erkennen die Anleger die Gefahrn der "Außenhaftung" für die Unternehmen und müssen überdies um Ihre Einlage fürchten. In den Werbeunterlagen war von einer "Laufzeit" von zB 11 Jahren die Rede, kein Hinweis, dass man ab diesem Zeitpunkt erst kündigen kann, dann ein langwieriges Abschichtungsgutachten erstellt wird und die Rückzahlungen in einer Reihe von Raten bezahlt werden.
Diese Produkte wurden von deutschen Fondsgesellschaften - nach dem der deutsche Markt gesättigt war - zum Teil extra für Österreich konstruiert und über österreichische Banken vertrieben. Diese haben mit höchst Sicherheit an Provisionen gut mitgeschnitten - wie viel bezahlt wurde, wurde den Kunden aber nie offen gelegt.

Das Investitionsvolumen alleine bei den vorliegenden rund 100 Fällen beträgt 3 Mio Euro.

Der VKI sammelt nun Geschädigte, bietet an, deren Forderungen zusammen mit einem Rechtsanwalt zu prüfen, geltend zu machen und für die Führung von - kleinen - Sammelklagen Prozessfinanzierer zu interessieren.

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