Zum Inhalt

VR Info 2013

All articles on the topic

Info: Zeitschrift für Verbraucherrecht

Der juristische Fachverlag MANZ bringt - in Zusammenarbeit mit dem VKI - die neue Zeitschrift für Verbraucherrecht (VbR) heraus. In wenigen Tagen erscheint die Nummer 2 der Zeitschrift.

Urteil: Schadenersatz wegen falscher Beratung bei "Schiffs-Fonds"

Nachdem das HG Wien im März Schadenersatzansprüche von Anlegern gegen die vermittelnde Bank bejaht hat, liegt nun das nächste erstinstanzliche Urteil vor: Auch das LG Korneuburg gab der Klage einer Anlegerin, die über Vermittlung eines Vermögensberaters eine Beteiligung am Reefer-Flottenfonds erworben hatte, vollumfänglich statt.

Info: Zeitschrift für Verbraucherrecht

Der juristische Fachverlag MANZ bringt ab Herbst 2013 - in Zusammenarbeit mit dem VKI - die neue Zeitschrift für Verbraucherrecht (VbR) heraus.

Info: Angekündigte "Paybox"-Vertragsänderungen unzulässig

Das mobile Zahlungsservice "paybox" versendet derzeit an seine Kunden SMS und kündigt für 1. Jänner 2014 Vertrags- und Entgeltänderungen an. Die Arbeiterkammer rät Widerspruch einzulegen. Der VKI geht - im Auftrag der AK Kärnten - mit Abmahnung gegen die Änderungsklausel im Paybox-Vertrag vor.

Urteil: Rechtsschutzdeckung bei Fremdwährungskrediten

Das BGHS Wien hält fest, dass der Spekulationsausschluss nach Art. 7.1.10. der ARB bei Fremdwährungskrediten nicht zur Anwendung kommt. Die Rechtsschutzversicherung ARAG SE hatte sich auf diesen Ausschluss berufen.

Info: Alpine Bau Insolvenz

Die Alpine Bau GmbH ist insolvent. Am 19.6. wurde das Insolvenzverfahren beim HG Wien eröffnet (Geschäftszahl 5 S 80/13v) und ein Sanierungsplan mit einer Mindestquote von 20 % vorgelegt. Die erste Gläubigerversammlung soll am 4. Juli stattfinden. Masseverwalter ist der Wiener RA Dr. Stephan Riel.
Für die zahlreichen Kleinanleger, die noch im Mai 2012 eine Anleihe gezeichnet haben, stellt sich die Frage, ob sie ihr Geld wiedersehen, für das bei Laufzeitende im Jahr 2017 eine Kapitalgarantie vereinbart wurde. Im Folgenden eine überblicksweise Darstellung der Rechtslage.

Urteil: Abschlagszahlung bei vorzeitiger Kündigung des Handyvertrages rechtswidrig

In einer Verbandsklage des VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums hat das Handelsgericht Wien festgestellt, dass die "Abschlagszahlungsklausel" in den Entgeltbestimmungen von T-Mobile/telering gröblich benachteiligend und überraschend ist. Nach der Klausel muss ein Kunde, der seinen Handyvertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigt oder einen weiteren Kündigungsverzicht abgegeben hat, eine Abschlagszahlung von EUR 80,00 für jede aktive SIM-Karte für Vorteile (zB Endgerätestützung, Gesprächsgutschrift) zahlen.

Urteil: Abschlagszahlung bei vorzeitiger Kündigung des Handyvertrages rechtswidrig

In einer Verbandsklage des VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums hat das Handelsgericht Wien festgestellt, dass die "Abschlagszahlungsklausel" in den Entgeltbestimmungen von T-Mobile/telering gröblich benachteiligend und überraschend ist. Nach der Klausel muss ein Kunde, der seinen Handyvertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigt oder einen weiteren Kündigungsverzicht abgegeben hat, eine Abschlagszahlung von EUR 80,00 für jede aktive SIM-Karte für Vorteile (zB Endgerätestützung, Gesprächsgutschrift) zahlen.

Urteil: Zurechnung des Vermögensberaters an Bank wegen Vertriebsvereinbarung

Wie der Kurier am 7.3.2013 berichtete, sprach das OLG Wien in einer aktuellen Entscheidung aus, dass die Meinl Bank gegenüber den Anlegern für die Fehlberatung durch einen externen Vermögensberater beim Erwerb von MEL-Zertifikaten haftet. Ausreichend für die Zurechnung ist das Vorliegen einer Vertriebskette.

Urteil: Unwirksamkeit der Vertragsverlängerungen von "elitepartner" bestätigt

Zahlreiche KonsumentInnen beschwerten sich in der Beratung des VKI darüber, dass "elitepartner" die auf bestimmte Zeit abgeschlossene Partnervermittlungsverträge verlängert, ohne in gesetzmäßiger Form darüber zu informieren, dass das Unterlassen einer Kündigung zu einer Vertragsverlängerung führt. Der VKI führt daher - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Verbandsklage nach § 28a KSchG, weil diese Vorgehensweise gegen § 6 Abs 1 Z 2 KSchG verstößt.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang